Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

Sie sehen den Datensatz 3253 von insgesamt 4511.

(in monasterio s. Castoris) Friedensschluss unter mitwirkung der am 5. iuni in der kastorkirche zusammengetretenen bischöfe und grossen der 3 reiche (aus Ludwigs reich die bischöfe Altfrid von Hildesheim, Salomon von Konstanz, Theuderich von Minden, Liutbert von Münster, Gebahard von Speier und abt Witgar; aus Karls reich nur Hincmar von Reims und Christian von Auxerre, ein geborener Alamanne G. ep. Autis. M. G. SS. 13,398, und abt Vulfad: aus Lothars reich Gunthar von Köln, Adventius von Metz, Hatto von Verdun, Franco von Lüttich; über die genannten laien Eckhart Francia or. 2,476). Die Adnunt. Karoli betont die bemühungen Lothars um den frieden zwischen Karl und Ludwig, besonders bei diesem; die von Lothar übermittelten ersten vorschläge habe er als unannehmbar abgelehnt, die zweiten vorschläge sei er, wenn sie auch ihnen wie ihm genehm seien, nach ihrem rat anzunehmen bereit. Eid Ludwigs: er schwört seinem bruder Karl und seinen neffen Ludwig, Lothar und Karl, soweit sie ihn unterstützen und sie es verlangen, ein treuer berater und helfer zu sein zur behauptung ihrer reiche und sie in keiner weise zu schädigen, wenn sie ihm die gleiche zusage leisten und einhalten. M. G. Capit. 2,153 und den bei no 1291 angeführten drucken; der wortlaut des eides Ludwigs auch Ann. Fuld. Den gleichen eid leistet Karl, Hincmar Extemp. admonitio Mansi 16,783, Migne 125,1067 (die stelle 'istum fratrem meum natura et nepotes meos natura' verderbt, die ursprüngliche fassung zweifelsohne 'fratrem meum Hludowicum et nepotes meos Hlud. et Hloth. atque Kar.'; Hincmar setzte statt der namen nur N. ein, woraus ein kopist das sinnlose 'natura' machte; für den schluss 'ad regnum - reliquiae' begnügt sich Hincmar mit 'et reliqua') Der wesentliche wortlaut dieser eide (confirmatio seniorum nostrorum regum) in der instruktion Karls M. G. Capit. 2,298. Die von den bischöfen und grossen 'angenommenen' capitula ab omnibus conservanda sind grösstenteils wiederholung der beschlüsse von Meersen, no 1291. Adnuntiationes Hludowici regis lingua theothisca ib. 157: c. 1. zweck der zusammenkunft verhandlungen über den zustand der kirche, das gemeinsame wol, den frieden des volkes. 2. vorverhandlungen durch die bischöfe und getreuen, abschluss des friedens nach ihren schriftlichen anträgen (sicut illi invenerunt et scripto nobis ostenderunt), aufnahme ihrer neffen in die einigung gegen übernahme der gleichen verbindlichkeit. 3. strenge züchtigung aller, die zwietracht zwischen ihnen säen wollen. 4. schutz der kirche und ihrer diener wie zu zeiten der vorfahren. 5. zusicherung des rechts und gesetzlichen schutzes der untertanen, aber auch gehorsam derselben wie zu zeiten der vorfahren, verweigerung der aufnahme unbotmässiger, ausser um sie der verantwortung zuzuführen. 6. verhängung des königsbanns für die räubereien, quas iam quasi pro lege multi per consuetudinem tenent, 7. für verschwörung und frauenraub, bestrafung dieser verbrechen secundum legem et sicut in capitularibus progenitorum continetur. Dieselben erklärungen (auszugsweise auch in Karls instruktion l. c. 299) gibt Karl in romanischer, sie zum grössten teil aber in deutscher sprache wiederholend, und fügt auf Ludwigs aufforderung mit erhobener stimme in romanischer sprache das versprechen hinzu, dass er allen, welche sich Ludwig angeschlossen, volle amnestie gewähre und ihnen ihr eigengut, auch den von seinem vater geschenkten besitz (nach der instruktion für die königsboten c. 4 ib. 298: si praecepta illius ostenderint), mit ausnahme der von ihm selbst geschenkten, belasse, wenn sie sich eidlich verpflichten fortan in seinem reich ruhe zu halten (der wortlaut des von ihnen geforderten eides ib. c. 9), unter der voraussetzung, dass auch Ludwig denen, welche ihn in der zeit der not unterstützt hatten, das in seinem reich gelegene eigengut belasse, und erklärt seine bereitwilligkeit betreffs des von ihm geschenkten eigenguts und der lehen iener, die zu ihm zurückkehren, sich mit seinem bruder ins einvernehmen zu setzen. Lothar erklärt in deutscher sprache seine zustimmung zu den beschlüssen (capitula) und verspricht sie zu beobachten. Karls romanische schlussrede mahnt nochmals zum frieden ib. 158. Mit Wenilo von Sens hatte sich Karl schon 859 absque audientia episcoporum ausgesöhnt, Ann. Bert. (Prud.). Hincmar schreibt später an Ludwig, qualiter de pace inter ipsum et fratrem eius Karolum laborabat, Flodoard H. Rem. III, 20 M. G. SS. 13,511 vgl. no 1439a,b.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1443b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0860-06-07_1_0_1_1_0_3250_1443b
(Abgerufen am 19.04.2024).