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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Versammlung der bischöfe, grafen und andrer getreuer: et mandavit eis, ut iustitias facerent in regno suo; postea dedit eis licentiam ad propria remeare et quietos sedere et ut deo gratias agerent ad pace et concordia ipsorum. Et illum annum fecit sine hoste. Chr. Moiss. In Ann. s. Amandi die nachricht: K. imp. placitum habuit ad Confflem cum Francis et illi dederunt dona sua et reversi sunt ad propria. Die sachliche übereinstimmung dieser berichte spricht dafür, dass es sich um dieselbe versammlung handelt; da in den abgeleiteten Ann. Aquenses 806 M. G. SS. 24, 35 der name Costen lautet, so liegt wahrscheinlich vgl. Zeitschr. f. Gesch. des Oberrheins N. F. 9,516 eine verwechslung von Ingelheim mit dem nahen Kostheim (gegenüber Mainz) vor oder es ist Confflem, für das man Confluentes = Koblenz vermutete, aus Ingelheim verderbt. - Die annahme, dass der kaiser schon am 13. mai in Ingelheim gewesen sei vgl. auch Sickel Reg. 293 K 210, beruht auf irrtum. Die ohne iahresangabe überlieferten Hornbacher statuten (auch gedr. Acta Palat. 6,258) können, wie schon der eine ausdruck 'communi consilio principum' erweist, nicht der zeit Karls d. Gr. angehören, sondern der Karls III; weitere sachliche gründe Acta Palat. 6,188 n.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hartmut Geißler, eingereicht am 03.05.2018.

Nach langer und gründlicher Befassung mit dieser hier aus der Chronik von Moissac zitierten Textstelle bin ich zu dem Schluss gekommen, dass damit nicht Karolus imperator (wie in den Jahren zuvor und danach) gemeint war, sondern sein Sohn, Karolus rex, was durch einen späterer Abschreiber oder Diktierer wegen Monotonie verwechselt wurde. Indizien dafür sind einmal die Berichte zum Vater und Sohn aus den A.r.Fr., aus denen hervorgeht, dass der Vater sich damals fast nur noch in Aachen aufhielt und seinen gleichnamigen Sohn zu den Feldzügen schickte, aber auch eine inhaltliche Interpretation der Stelle. In beiden Ausgaben steht nämlich nicht - wie hier falsch zitiert (!) - regno suo, sondern regno eius. Und das ergibt nur einen Sinn, wenn man hier den Sohn annimmt, der seine eigene Versammlung (conventum suum) in Ingelheim hielt und seine Vasallen anwies, Frieden in dessen (des Vaters Reich!) zu halten. Anzunehmen, dass der Vater zu diesem Zweck den beschwerlichen Ritt von Aachen nach Ingelheim auf sich nahm, um seinen Vasallen mitzuteilen, dass er sie in diesem Jahr nicht zu einem Feldzug brauche und sie nach Hause gehen könnten - das ist absurd. Die bei dieser Gelegenheit ausgegebene Urkunde für Würzburg, in der ein Gebietstausch bestätigt wurde, hat kein Monogramm und kann sehr gut in Aachern vorgefertigt und dem Sohn mitgegeben worden sein (Auseinanderfallen von data und actum). Auch sie erfordert keine Anwesenheit des Vaters in Ingelheim. Traurig für die Ingelheimer, die ihren großen Karl lieben, aber es war nur der Sohn! Immerhin.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 428b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0807-00-00_5_0_1_1_0_1137_428b
(Abgerufen am 28.03.2024).