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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(in ecclesia s. Salvatoris, ubi s. Chilianus corpore requiescit) bestätigt der kirche von Wirzburg auf bitte des bischofs Burghard (resign. 753, + 754), seiner gemahlin Fastrada, des erzbischofs Bonifaz von Mainz (+ 754) und auf vermittlung des papstes Zacharias (+ 752) die von seinem vater k. Pippin an Burghard vor dessen weihe (741) geschenkten orte Neustadt, Homburg und die zellen Amorbach, Schlüchtern und Murrhardt. Erconbaldus adv. Radoni. Ch. s. XIII (A) und XIV (B), k. s. XVI (aus dieser eine andere k. s. XVII) ohne datirung (C) München. Crusius Ann. 2, 22 ex ms. chr. Murh. s. XVI extr. mit reg. XX et X = Vorburg Hist. 11, 59 = Tenzel app. 86 = Lünig RA. 17, 933; Eckhart Francia or. 1, 707 frg. aus A; M. B. 31, 19 und *Wirtemberg. UB. 1,36 aus A, B, C. Fälschung vgl. Eckhart l. c., ältere kontroversliter. Baring Clavis dipl. 39; das protokoll mit ausnahme des actums echt; die benützung einer echten vorlage erweist auch die genuine arenga (ob honorem verderbt aus ob amorem), die publikationsformel, der schluss der verstümmetlen korroboration. Wirzburg erhielt von Karl ausser immunität auch zwei besitzbestätigungen, Lud. d. Fr. 822 dez. 19, deren urk. verloren sind; da die arenga dieses stückes die für schenkungen übliche ist (vgl. no 274-276, 293 u. a.), so ist nicht anzunehmen, dass hier überreste einer dieser verlornen urk. vorliegen. 993 dez. 12 restituirt Otto III die hier genannten orte, M. G. DD. 2, 550, Stumpf no 1011 or. vgl. 1180 (bestätigt von Heinrich II und Konrad II, Wirtemberg UB. 1,235, 358, St. 1344, 1889 or.) mit ausdrücklicher berufung auf die schenkung Pippins und die bestätigung Karls sowie die vorlage der diesbezüglichen urk.; hier treten dieselben anachronismen, dieselben wendungen auf; das or. dieses stückes muss also schon Otto III vorgelegt, wahrscheinlich für diesen zweck gefertigt worden sein. Wie fast alle genannten persönlichkeiten, so sind auch die sachlichen formeln des textes einfach unmöglich; vom inhalt ist also nichts zu retten, möglich dass er sich teilweise auf eine tradition stützt; Neustadt wird nach 785 von bischof Megingoz gegründet, über die andren zellen fehlen für diese zeit beglaubigte nachrichten, Rettberg KG. 2,332, 343, über Murhardt Bossert in den Württenberg. Vierteljahrsheften 11 (1888), 217. Reg. XX erweist, dass die echte als vorlage benützte urk., allem anschein nach eine schenkung, vor dem epochetag okt. 9 ausgestellt wurde; ein actum in ecclesia (die bezeichnung der kirche richtig vgl. urk. Karl d. Gr. 807 aug. 7) ist durchaus ungewöhnlich und deshalb zu verwerfen.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0788-10-00_1_0_1_1_0_798_297
(Abgerufen am 25.04.2024).