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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Reichsversammlung. Tassilo, der auf des königs geheiss mit seinen vasallen erschienen war, wird festgenommen und entwaffnet; auf die aussage von Baiern (die Ann. Lauresh. = Chr. Moiss. nennen ausdrücklich die consiliarii Tassilonis et legatarii ipsius), der herzog habe auch nach seiner letzten unterwerfung, beeinflusst von seiner gemahlin Liutberga, die treue nicht gewahrt, und auf sein eignes geständnis, er habe später mit den Avaren verbindungen angeknüpft, vasallen des königs auf seine seite zu ziehen oder zu verderben gesucht, seinen leuten befohlen dem könig nur unter geheimem vorbehalt und aus list treue zu schwören und geäussert, er wollte, selbst wenn er zehn söhne hätte, diese lieber verderben, als dass sie die von ihm beschworenen verbindlichkeiten einhielten, besser sei es todt zu sein als so zu leben - wird er von den versammelten Franken, Baiern, Langobarden und Sachsen zugleich in anbetracht, dass er sich gegen k. Pippin der harizliz schuldig gemacht habe (763 no 96d), wegen hochverrats (ut maiestatis reus, Ann. Einh.) zum tod verurteilt; als blutsverwandter vom könig begnadigt bittet er um die erlaubnis sich in ein kloster zurückziehen zu dürfen; auf seine bitte wird er nicht in Ingelheim, sondern in St. Goar am Rhein am 6. iuli (Ann. Lauresh. frg. Chesnii M. G. SS. 1, 33) zum mönch geschoren und in das kloster Jumièges (Ann. Naz. Petav. Mosell., G. abb. Font. c. 16) verbannt. Das gleiche schicksal trifft seine familie, die der könig mit den schätzen herbeiholen liess; die söhne Theodo (dieser in St. Maximin) und Theotbert werden geschoren, die gemahlin und töchter (Cotani und Hroddrud vgl. N. Arch. 12, 95), die eine in Chelles, die andre in Laon (frg. Chesnii), gezwungen den schleier zu nehmen, die mitschuldigen Baiern, welche im widerstand gegen den könig verharren wollen, verbannt. Ann. r. Franc. (Lauriss.), ergänzende und selbständige nachrichten in Ann. Nazar. Lauresh. frg. Chesnii vgl. noch Ann. Lauriss. min. Guelf. Maxim. Juvav. s. Emmer.; die V. Karoli c. 11 erwähnt Tassilos absetzung nur mit ein paar flüchtigen worten; eine hs. derselben aus der 2. hälfte des 12. iahrh. (München CL. 17134) ergänzt dies durch aufnahme des berichtes der Ann. Einh., Hundt in Abhandl. der hist. Classe der bayer. Ak. XII, 1,191.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Dr. Mary Garrison, University of York, eingereicht am 15.08.2013.

Addendum, concerning Cotani and Hroddrud: In fact, 'the one' and 'the other' do not correspond to specific daughters and destinations, as the source of the information, the Fragmentum Annalium Chesnii, makes clear (MGH SS 1, ed. Pertz, p. 33), for the Fragmentum does not even name the two. Therefore, it cannot be ascertained which daughter went to which house.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 294a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0788-00-00_1_0_1_1_0_792_294a
(Abgerufen am 19.04.2024).