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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Reichsversammlung. Sinodus episcoporum et conventus magnificus, Ann. Lauresh. mit der zeitangabe mense aug. (diese in dem nachgeschriebenen Chr. Moiss. in m. apr. geändert). Vorführung der capitanei und der geiseln der besiegten Bretagne, Ann. r. Franc. (Lauriss.), Einh. Strafgericht über die thüringischen Verschwörer, von denen einige schon auf dem rückweg in haft gesetzt und geblendet worden waren; die zurückgekommenen werden in Worms festgenommen, verbannt und geblendet, ihre güter konfiscirt, die unschuldigen entlassen. Ann. Naz. Lauresh. Einh. und r. Franc. (Lauriss., rec. D), beide zu 785, diese ohne erwähnung der blendung, welche auch die Ann. Fuld. 786 verzeichnen, vgl. Ann. Fuld. ant. 785 ed. Kurze 137 (Hartrat et ceteri exiliantur), s. Amandi (Carlus violavit Toringos pro eorum culpis), Guelf. (Turingi deprehensi et detenti), Thegan c. 22; nach V. Karoli c. 20 werden nur drei, welche sich der verhaftung mit gewalt widersetzten, bei dieser gelegenheit getödtet. Diese grausame strafe dürfte dem berüchtigten einfluss der 'grausamen' königin Fastrada zuzuschreiben sein vgl. no 270c.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 272a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0786-08-00_1_0_1_1_0_748_272a
(Abgerufen am 16.04.2024).