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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt der kirche von Trier auf bitte des bischofs Weomad laut der vorgelegten urkunde seines vaters k. Pippin (deperd.) die längst von seinen vorgängern verliehene und bisher bewahrte immunität für ihre besitzungen diesseits und ienseits des Rheins und der Loire. Ch. s. XIV (Balduineum). Mittelrhein. UB. 1,28 mit dem sinnlosen Datum Oresti (statt quod fecit) kal. apr.. Eigenartige fassung, übereinstimmend mit der immun. für Metz von 775 ian. 22 no 178 mit detaillirteren angaben ohne weitergehenden inhalt, geistliche strafandrohung, der schlussatz: et a pontifice vel a leudis nostris iussimus adfirmare, anderweitig ohne beleg, scheint echt zu sein vgl. Sickel Beitr. III, IV, V Wiener SB. 47, 225, 233, 579; 49, 342, 360, UL. 203 K. 9; zur erläuterung Brunner RG. 2, 298 n. 39. In der bezeichnung der kirche eccl. s. Petri et s. Maximini die zweite allem anschein nach interpolirt, in allen Karolingerdipl. nur eccl. s. Petri. Die bemängelung dieser urk. wie der immunität für Metz bei Löning Gesch. des deutschen Kirchenrechts 2,734 n. 1 vollständig belanglos vgl. auch Waitz VG. 3. A. 2,377 n. 1, die bezeichnung der anteriores reges als 'parentes nostri' auch in den immun, für Utrecht no 71 und St. Denis no 107. Das datum der urk. fügt sich nicht ins itinerar; die annahme, dass vor kal. eine ziffer ausgefallen sei und die urk. noch dem märz angehöre (Sickel Reg. 229), dass Karl also vor ostern schon in Diedenhofen gewesen und nach der osterfeier in Heristal wieder dahin zurückgekehrt sei, kaum zulässig; näher liegt die emendation id. für kl., ein leicht möglicher abschreibefehler; datirung nach früherer handlung ist auch der ortsverhältnisse wegen nicht wahrscheinlich.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Über das Verhältnis dieser beiden urkk. für verschiedene empfänger vgl. Tangl Nachträge zu MG. DD. Kar. 1, 563 ad D. 66. Zum inhalt jetzt auch Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft im früheren Mittelalter (Abh. der phil.-hist. Kl. der kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften 22, 1, Leipzig 1903) 81, 87, 93 N. 1, 127 N. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 145, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0772-04-01_1_0_1_1_0_466_145
(Abgerufen am 29.03.2024).