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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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nimmt das kloster St. Calais (Anisola) mit dessen leuten auf übersandte bitte des abts Rabigand von neuem in seinen schutz und den seines sohnes Karl, der die vertretung desselben übernommen, und bestätigt die von den früheren königen verliehene und bisher bewahrte immunität (= no 91). Hitherius rec. K. von 1709 einer 863 angelegten urk.-sammlung (A). *Julien Havet Questions Mérov. IV Bibl. de l'École des chartes 48 (1887), 226, Oeuvres I, 171; Froger Cart. de St. Calais 18, beide aus A; regest mit reg. III ohne tagesdatum Mabillon Ann. 2,226. Die von Havet l. c. 47, Oeuvres 1,143 aus dieser urk. gezogenen folgerungen, dass im iuli 771 bereits Karls ältester, gleichnamiger sohn aus der ehe mit Hildegard geboren, die verstossung der ersten gemahlin, der tochter des Langobardenkönigs, und die vermählung mit Hildegard also nicht erst 771 (no 142b), sondern schon 770 erfolgt sei, schlüsse, welche in den anderen quellen zwar keinen unlösbaren widerspruch, noch weniger aber eine direkte unterstützung finden (vgl. Abel-Simson Karl d. Gr. 1, 671), scheinen mir deshalb nicht beweiskräftig genug, da die möglichkeit besteht, dass durch die einfache wiederholung der vorurk. auch diese stelle in die neue urk. mit übernommen wurde vgl. Mittheil. d. Instituts f. öst GF. 9, 488. Die echtheit der urk. steht ausser frage.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0771-07-00_1_0_1_1_0_457_141
(Abgerufen am 19.04.2024).