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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Reichsversammlung (placitum suum = maifeld), von hier aufbruch nach Aquitanien. Ann. r. Franc. (Lauriss.) = Mett. Commoto omni exercitu Francorum veniens per Trecas, inde ad Antisiodero usque ad Nivernum urbem cum omni exercitu veniens ibique cum Francis et proceribus suis placitum suum Campo-Madio tenens. Fredegarii cont. c. 47 (130). - Mit (Vaisette) Hist. de Languedoc 1,699 und den älteren forschem beziehe ich den bericht in Fredegarii cont. c. 47 (130) auf die von den Ann. r. Franc. (Lauriss.) zu 763 erzählte heerfahrt, während Ölsner Pippin 379, 398 zwei feldzüge annimmt, den einen nach Ann. r. Franc. (Lauriss.) 763, den andren nach Fredegars fortsetzung 765. Diese berichtet c. 44, 45 (127, 128) über den nach Ann. Mett. 765 fallenden grenzkrieg zwischen Franken und Aquitaniern, über den verunglückten überfall der besatzung von Narbonne durch den grafen Mantio, die ebenso erfolglosen einfälle der grafen Chilping von Averna und Ammanug von Poitiers in die gegend von Lyon und Tours, die unterwerfung Remistans, in c. 46 (129) die von den Ann. r. Franc. (Lauriss.) und s. Amandi zu 766 gemeldete wiederherstellung von Argenton, knüpft aber mit dem bericht, dass Waifar, als er sah, dass Clermont und das stark befestigte Bourges dem angriff der Franken nicht widerstehen konnten, Poitiers und andere städte zerstören, dass Pippin sie aber wieder aufbauen und mit besatzungen versehen liess (dieselbe nachricht Ann. Mett. 766) teils direkt an das iahr 762 an, teils gibt sie hier summarischen bericht, der mehr als ein iahr umfasst und sich wieder mit der meldung der Ann. r. Franc. (Lauriss.) zu 766 von der verlegung einer besatzung nach Bourges berührt. Die zeitbestimmung des c. 47 (130) 'iterum sequente anno' ist daher wertlos und der bericht des c. 47 (130) würde erst durch die angabe des 765 angehörigen c. 48 (131) 'evoluto igitur anno' zu 765 verwiesen. Davon abgesehen, dass dieser bericht der fortsetzung Fredegars auch unvollständig ist und Tassilos abfall ebenso wenig erwähnt als den Sachsenkrieg von 758 oder den frühiahrfeldzug 767, steht dieser auch anderweitig hervortretenden chronologischen unsicherheit das feste gefüge der wenig iüngeren reichsannalen mit ihrer annalistischen tendenz gegenüber, deren daten wol auf officiellen quellen beruhend sich durchwegs als verlässlich erweisen; ihre genauen itinerarangaben, wie dies auch Ölsner tut, iahr für iahr zu verwerten, in dem einen fall aber zu verwerfen, um einem datum von chronologisch zweifelhaftem wert zu folgen, ist kaum zulässig. Zudem weist sogar die sachliche übereinstimmung auf die identität beider berichte. Die kleinen annalen verzeichnen weder zu 763 noch zu 765 eine heerfahrt nach Aquitanien, nur in den Ann. Sangall. Bal. findet sich zu 763 die notiz: bellum P. in Wasconia, tunc superavit Wascones; zu 765 melden aber die Ann. r. Franc. (Lauriss.) ausdrücklich, dass der könig in diesem iahr keinen feldzug unternommen habe (vgl. Ann. Einh. Mett.), wie die Ann. Naz.: Franci quieverunt; wenn diese und die verwandten Ann. Guelf. auch zu 763 melden: Franci absque bello, so wird man auf die vereinzelte notiz nicht gewicht legen können. Ich nehme daher für 765 keine heerfahrt an und zähle um einen aquitanischen feldzug Pippins weniger als Ölsner.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 96c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0763-00-00_1_0_1_1_0_319_96c
(Abgerufen am 16.04.2024).