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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Heerfahrt Karlmanns; die veste Hoohseoburg und der Sachse Theoderich ergeben sich. Ann. r. Franc. (Lauriss.), aus diesen die Ann. Bertiniani Muratori SS 2,495 und Ann. Mett), Ann. Lauriss. min., ohne nähere angaben Ann. Guelf. (gleichlautend Naz. Alam.) vgl. Ann. Lauresh. 742 (zug gegen Odilo und Sachsen zu einem iahr) und Fredegarii cont. c. 27 (113): iterum Carlomannus confinium Saxonorum inrupit (also damals zweite heerfahrt). Für Hoohseoburg verschiedene deutungen, so Asseburg bei Wolfenbüttel (dafür auch Spruner-Menke Handatlas no 29 und Graf v. Bochholtz-Asseburg Asseburger UB. (Hannover 1876) 1,1) oder das sprachlich vorzuziehende Seeburg zwischen Halle und Eisleben vgl. Förstemann Namenbuch 2 (Ortsnamen 2. A.) 772, Hahn Jahrb. 176. Die annahme eines zuges nach Sachsen scheint mir durch die Ann. r. Franc., welche auch für diese frühere zeit besondere und verlässliche quellen benützen, und die davon unabhängigen Ann. Guelf. hinlänglich gesichert, die beweisführung Hahns Jahrb. 174, der diese heerfahrt mit der des nächsten iahres identificirt, nicht überzeugend; unstatthaft ist es auch die nur in den Ann. r. Franc. überlieferte übergabe der veste und die gefangennahme des Sachsenführers als beglaubigt anzunehmen und für ein der quelle widersprechendes iahr zu verwerten, die nachricht von einem zweiten feldzug aber als unbeglaubigt zu verwerfen. Wie in diesem punkt, so weiche ich auch in einreihung der ereignisse 744-746 von Hahn ab; die übersichtstabelle s. 173 genügt nicht, da sie als logischen obersatz das erst zu erweisende iahr, nicht das durch übereinstimmung der quellen erwiesene ereignis an die spitze stellt. Genauere prüfung der quellen verweist auf die alten annahmen, welche erst Hahn zu beseitigen suchte. Über die chronologischen widersprüche in den quellen für diese zeit klagt schon der Annal. Saxo M. G. SS. 6,557.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 45c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0743-00-00_3_0_1_1_0_177_45c
(Abgerufen am 18.04.2024).