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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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eximirt den bischof Pirminius und dessen mönche, welche mit seiner erlaubnis wohnsitze und klöster in den Vogesen gegründet, von der gewalt der bischöfe, stellt sie unter seine und der könige immunität und verleiht freie abtwahl. Undatirt, inserirt in der durch das Hornbacher ch. (A) überlieferten urk. Heinrichs IV von 1072 ian. 1 Stumpf 2752. Crollius Orig. Bipont. 1,49, 115 aus A = Kremer Orig. Nass. 2,140; Acta Palat. 6,280 aus transs. von 1344; *M. B. 31,350 aus A; ohne die urk. Heinrichs Grandidier Alsace 2,95. Fälschung, selbst bei annahme weitgehender überarbeitung auch formell unhaltbar, teils iüngere, teils formelwidrige fassung; unter emunitas sollte wol mundiburdium verstanden werden. Karl heisst imperator; da Pirmin unter Karl Martell lebte, war das stück hier einzureihen. Keine der biographien Pirmins erwähnt Karl oder einen Karolinger; im gegensatz zur wirklichen sachlage wird von der iüngeren lebensbeschreibung der Merowinger Theoderich als herrscher betrachtet, M. G. SS. 15, 24 vgl. Rettberg KG. 2,54; dagegen wird in der ältesten Vita c. 8 ib. 28 von besitzerwerbung in den Vogesen berichtet. Eine ähnliche fälschung auf den namen des papstes Zacharias Jaffé Reg. 2. ed. no 2289.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0740-00-00_2_0_1_1_0_162_42
(Abgerufen am 28.03.2024).