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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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coram Carolo maiore domus wird abt Benignus von St. Wandrille in dem rechtsstreit gegen graf Berthari die villa Montecellus im gau L'Hiesmois (pago Oximensi) gerichtlich zugesprochen. Reg. mit a. III Theuderici r. in G. abb. Fontan. c. 7 M. G. SS. 2,279. Abt Benignus stand nach c. 3 dem kloster vor usque ad annum Theodorici r. III, qui erat dom. inc. 723 und stand nach c. 3 dem kloster vor usque ad annum Theodorici r. III qui erat dom. inc. 723 und starb nach c. 3 am 20. märz dieses iahres; das inkarnationsiahr kann, weil auf späterer berechnung beruhend, nicht zur bestimmung der regierungsepoche k. Theoderichs herangezogen werden, wie dies Breysig Jahrb. 37 n. 3 getan, und ist vollkommen wertlos. Mit dieser angabe würde das gleiche regierungsiahr der urkunde nur dann stimmen, wenn Theoderich erst nach dem 20. märz auf den tron gekommen, also 724 märz 20 noch das 4. regierungsiahr in geltung wäre; die urk. fiele dann 723; wahrscheinlich liegt in einem der beiden daten ein abschreibefehler. - Ausstellort Zülpich.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 35, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0722-07-19_1_0_1_1_0_128_35
(Abgerufen am 28.03.2024).