Mediävistische Grundlagenforschung hilft Kölner Verluste zu kompensieren

13.03.2009

Zusammen mit 543 Urkunden Kaiser Friedrichs III. (1440-93), die im Stadtarchiv von Köln verwahrt wurden, muß der Verlust des sogenannten Reichsstadtprivileg Kölns vom 19. September 1475 befürchtet werden. Mit diesem erhob der Kaiser die Stadt, die sich dem Zugriff des Erzbischofs als ihres ursprünglichen Stadtherrn sukzessive entzogen hatte, aus Dankbarkeit für ihre militärische und finanzielle Unterstützung des Reichskriegs gegen den Herzog von Burgund auf ewige Zeiten zu einer Kaiser und Reich unmittelbar unterstehenden Stadt. Er verlieh ihr damit eine Rechtsqualität, mit der sich die Erzbischöfe bis zum Ende des „Alten Reiches“ um 1800 nicht abfinden mochten.

Foto-Digitalisate aller dieser Kaiserurkunden, auf denen die Publikation moderner Regesten (abstracts) fußte (erschienen 1990 bei Böhlau), wird die Deutsche Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e.V. bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz dem Kölner Stadtarchiv zur Verfügung stellen. Die Inhalte und Formen nicht nur dieser Urkunden, sondern derjenigen sämtlicher Kaiser und etlicher Päpste des Mittelalters kann jedermann im open access online recherchieren auf www.regesta-imperii.de.

Was in modernen Friedenszeiten ausgeschlossen schien, ist doch eingetreten: Die nicht selten gering geachtete historisch-philologische Grundlagenforschung ist auch unter denkmalschützerischen Gesichtspunkten unersetzlich.