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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Verpf lichtung des Heinrich Kämmerer, sich in Haft zu begeben (Verstrickung eiusdema). Heinrich Kämmerer wird [aufgrund eines Befehls des Kg.1] in ein Haus zu Hilsbach eingesperrt (in ein Haus verstrickt). Dieses darf er nicht verlasen, es sei denn im Brandfall. Dann kann er sich in das nächstgelegene Haus begeben. Ohne des Kg. oder der Pfgf. Genehmigung (vorwissen) darf er sich nicht außerhalb der Ringmauer begeben. 14042.

Überlieferung/Literatur

Ü: B1 GLA Karlsruhe, Kopialb. "Ambt Heidelberg. Das ander Buch". - Dieses zweite Amtsbuch von Heidelberg, das B2 als Vorlage diente, ist im Gegensatz zu Bd. 1 nicht erh.

B2 ebda., 67/920 Bl. 29 (alt:10). - Regestenartiger Auszug in Kopialb. des 16. Jh. aus B1.

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 3497.

Textkritik

  1. a So am linken Rand neben dem Archivregest.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. die beiden Vorregesten.
  2. 2Das Datum ergibt sich aus der Selbstverpf lichtung Heinrichs (vgl. Nr. 41).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 42, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fdf660bf-b231-41cb-b100-efc585f7ced2
(Abgerufen am 16.04.2024).

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