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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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Seinem geistlichen Sohn Römerkönig Heinrich teilt Papst Clemens [V.] mit, er habe das kürzlich für kommenden 1. Oktober auf die Dauer von zwei Jahren nach Vienne einberufene Allgemeine Konzil (universale concilium), zu dem er die Prälaten der Kirche und König Heinrich auf Rat der Kardinäle brieflich eingeladen hatte, um ein Jahr verschoben; denn die Befragung (negotium inquisitionum) des Ritterordens der Templer und seiner einzelnen Mitglieder, die er in verschiedenen Teilen der Welt angeordnet habe, sei noch nicht abgeschlossen, und er könne auch nicht auf ihren baldigen Abschluß hoffen; außerdem glaube er nicht, daß diese Angelegenheit und einige andere, die auf dem Konzil verhandelt werden sollten, bis zu dem zuvor festgesetzten Termin vorbereitet werden können, um dem Konzil in angemessener Weise zur Prüfung vorgelegt zu werden. Weil Papst Clemens also das Konzil aus diesen und anderen, hier nicht zu nennenden Gründen verschoben hat, bittet und ermahnt er König Heinrich (serenitatem regiam), gemäß dem ihm früher zugegangenen päpstlichen Brief auch zum neuen Termin am Konzil persönlich teilzunehmen. – Carissimo in Christo filio Henrico, regi Romanorum illustri [...]. Alma mater ecclesia.

Originaldatierung:
datum Avinioni, II nonas Aprilis

Überlieferung/Literatur

*Original (beschädigtes Pergament, Siegel fehlt, Löcher für Siegelschnur vorhanden) Pisa, Archivio Capitolare, Nr. 1324 mit Rückschriften, darunter zeitgenössisch quod dominus veniat ad concilium.

Druck: Bonaini-Berti, Acta Henrici, S. 8f. Nr. 5.

Regest: -.

Kommentar

Das erwähnte frühere päpstliche Schreiben über die Einberufung eines Generalkonzils für Oktober 1310 zur Klärung der gegen die Templer erhobenen Anschuldigungen ist ein Deperditum; die päpstlichen Register verzeichnen es unter dem 28. Juli 1309; oben Nr. 237. Damals ist die Ladung König Heinrichs nicht ausdrücklich verzeichnet worden. Zusammengetreten ist das Konzil dann am 16. Oktober 1311 und schloß am 6. Mai 1312; Heribert Müller in: LThK 10 (32001) Sp. 779f. Heinrich VII. nahm nicht teil.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 406, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fd26ef3e-83ba-4a3d-98f3-b669d590c83f
(Abgerufen am 29.03.2024).