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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Bischof Adventius von Metz (Adventius humilis Metensium sedis episcopus) entschuldigt sich bei Papst Nikolaus (I.) (Domino Nicolao, summo pontifici ac universali papae) für seine verspätete Antwort (auf n. 842), führt als Gründe dafür einerseits seine zwei Jahre dauernde Krankheit an, von der er erst im Juli (867) wieder genesen sei, andererseits die darauffolgende Heerfahrt (gegen die Bretonen und Normannen) (vgl. n. 848), die eine Entsendung von Gesandten unmöglich gemacht habe; er empfiehlt ein weiteres Mal den Presbyter Theuderich (presbyterum Theodericum) als Boten (vgl. n. 757), dankt (wie schon in n. 757) für die ihm vom Papst zugestandene Vergebung, verweist schließlich auf die mehrfach erfolgte Bekanntgabe der Exkommunikation Waldradas (Waldradae) durch Nikolaus (I.) (n. 783, n. 800, n. 842) und beteuert, wie der Papst von den Bischöfen gefordert hatte (n. 842 mit teilweise wörtlichen Übernahmen aus diesem Schreiben), daß (König) Lothar (II.) sich gemäß den päpstlichen Vorgaben und seinem in Gegenwart des apostolischen Legaten (Bischof Arsenius von Orte) (vgl. n. 759) geleisteten Schwur von Waldrada ferngehalten, dieser Entsprechendes befohlen und Theutberga wieder als Ehefrau angenommen habe.

Überlieferung/Literatur

Druck: MG Epist. VI 233-236 n. 16.

Reg.: –.

Lit.: Parisot, Lorraine 302f.; Perels, Nikolaus 143; Staubach, Herrscherbild 209-211; Meyer-Gebel, Arbeitsweise 85; Anton, Synoden 106, 118; Heidecker, Kerk, huwelijk en politieke macht 197; Gaillard, Advence 103f.

Kommentar

Der Brief bezieht sich teilweise direkt auf n. 842, vgl. Staubach. Zur Krankheit des Bischofs vgl. n. 679 und n. 757. Die Behauptung des Adventius, Lothar habe seit der Abreise des Arsenius keinen Kontakt zu Waldrada gehabt, entsprach wohl kaum der Wahrheit, da diese nach Abbruch ihrer Romreise ins Reich Lothars zurückkehrte und sich wiederholt an Orten aufhielt, wo sie mit Lothar zumindest zusammentreffen konnte (vgl. Dümmler, Ostfränk. Reich II 138). Die Verwendung des Ausdrucks res publica spricht laut Anton 118 für eine neuartige Identifizierung auch des Bischofs mit dem lotharischen Teilreich (vgl. weiterhin zur besonderen Identifizierung des Adventius mit König Lothar II. ibid. 118 Anm. 129). Die Datierung ergibt sich aus der Erwähnung der Heerfahrt gegen Bretonen und Normannen (vgl. Anton 118 Anm. 130 zur Verwendung der erfolgreichen Normannenabwehr als Legitimationskriterium für das Königtum Lothars), die etwa im Juli 867 stattgefunden hatte (vgl. n. 848, Böhmer-Mühlbacher2 n. 1315f sowie entsprechende Angaben in den Ann. Bertiniani a. 867 [Grat 137] und bei Parisot 301 Anm. 4). Erst im Anschluß wurde der vorliegende Brief geschrieben. Die Überlegungen von Gaillard führen demgegenüber zu einer Datierung Ende 866, bei einer Berücksichtigung dieses Vorschlages müßte jedoch Adventius auf ein anderes, nicht überliefertes Papstschreiben geantwortet haben, was bei den von Staubach 516 Anm. 483 angeführten teilweise wörtlichen Übereinstimmungen mit n. 842 eher unwahrscheinlich ist.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 853, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fcfee99b-4db8-47db-8f51-2b8c1dc230dc
(Abgerufen am 20.04.2024).