Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Sie sehen den Datensatz 516 von insgesamt 727.

Papst Johannes (VIII.) schreibt Erzbischof Bertulf von Trier wegen der Palliumverleihung an Wala von Metz und der Ordination Bischof (Dados) von Verdun, die gegen den Willen Bertulfs vollzogen wurde.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard, Hist. III 23 (MG SS XXXVI 316); Gesta Treverorum c. 27 (MG SS VIII 166).

Reg.: Heydenreich, Trier 149 n. 40; GP X 38f. n. *53; vgl. Goerz, Mittelrhein. Reg. I n. 736.

Lit.: Clouët, Hist. Verdun I 284; Boshof, Trier, Oberlothringen und das Papsttum 367.

Kommentar

Von dem Brief des Papstes an Bertulf bezüglich des Palliums für den Metzer Bischof berichten Flodoard und die Gesta; beide Quellen verweisen zudem darauf, daß Bertulf sich weigerte, den Papstbrief zu empfangen. Nur in den Gesta Treverorum ist zudem davon die Rede, daß der Papst auch in der Angelegenheit des Bischofs von Verdun an Bertulf geschrieben habe. Tatsächlich ist es eher unwahrscheinlich, daß Johannes VIII. beide Konfliktfelder zwischen dem Trierer Erzbischof und dem Metzer Bischof in einem Schreiben behandelte, wie es die Gesta suggerieren. Die Bertulf erzürnende Palliumverleihung an Wala geschah bereits am 6. September 878 (n. 427), wohingegen Dado frühestens Anfang 880 zum Bischof von Verdun geweiht worden sein kann, vgl. Stratmann in MG SS XXXVI 317 Anm. 112. Boshof in GP geht daher davon aus, daß der Verfasser der Gesta den Papstbrief versehentlich auch auf die Bischofsweihe von Verdun bezogen hatte, zumal der Ärger Bertulfs über das Pallium für Wala und die Aufregung über die Bischofsweihe von Verdun bei Flodoard unmittelbar nacheinander berichtet werden. Laut den Gesta Treverorum (MG SS VIII 165) erfuhr Bertulf erst an Ostern (879) von der Palliumverleihung an Wala. Demnach dürfte der wohl als Eingreifen in den daraus erwachsenen Konflikt zwischen Bertulf und Wala zu verstehende Brief frühestens Mitte des Jahres 879 abgefaßt worden sein. Die oben stehende breite Datierung trägt der Tatsache Rechnung, daß eine Stellungnahme des Papstes in der Angelegenheit des Verduner Bischofs, wie sie die Gesta berichten, zwar unwahrscheinlich, aber nicht letzlich auszuschließen ist.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 516, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fc038b07-11df-419a-b472-bf0e5aefd6c9
(Abgerufen am 28.03.2024).