RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. teilt Bischof J(ohannes) von Faenza (J. Faventino episcopo) mit, daß er keinen Zweifel an der Ehrerbietung des Bischofs ihm gegenüber habe und er keinesfalls deshalb Bischof (Heinrich) von Imola (Imolen. episcopum) (als delegierten Richter) im Streitfall der Kanoniker von Baven. (in causa[m] Baven. [Barien.?] canonicorum) hinzugezogen habe, sondern daß dies ausschließlich wegen der umfangreichen Klage der Kanoniker geschehen sei.

Originaldatierung:
Dat. Verone.
Incipit:
Non feras moleste neque quomodolibet

Überlieferung/Literatur

Kopie, Modena, Bibl. Estense, Ms. lat. 968 (a.R.4.16) fol. 16' (Brevarium Extravagantium Bonifacii, eingefügt in eine Abschrift der Compilatio prima).

Druck: Fransen, Varia ex manuscriptis S. 519.

Reg.: – .

Kommentar

Eine Delegation des Bischofs von Faenza durch Urban III., die den geschilderten Umständen entspricht, ist nicht bekannt, weder die Delegationen Reg. 337 noch Reg. 847 scheinen hierfür in Frage zu kommen. Sollten mit den Kanonikern von Baven. oder Barien. (Fransen hält beide Lesungen für möglich) vielleicht die Domkanoniker von Ravenna gemeint sein, dann könnte man an einen Zusammenhang mit dem in Reg. 643 von (1186-1187) März 20 dargelegten Streit denken, bei dem die Domkanoniker vor dem Papst geklagt hatten. – Der Ausstellungszeitraum ergibt sich nur aus dem Ausstellungsort Verona. Zum Empfänger vgl. Höhl, Johannes Faventinus S. 203 sowie Weigand, Frühe Kanonisten, S. 143. Vgl. hierzu auch Reg. 969 und Reg. 970. Die Dekretale ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 669a (KI 759) verzeichnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 971, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fb8b417b-97f5-47bb-90ad-41e669e2988a
(Abgerufen am 25.04.2024).