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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 3

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Kg. S. befiehlt Erkinger von Seinsheim, das Vermögen der Juden in der Stadt Lindau (Lindow) zu beschlagnahmen.2

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. ‒ Dep.: Ergibt sich aus der Urk. der Stadt Lindau vom 17. August 1430, die in SOA Třeboň, Zweigstelle Český Krumlov, Bestand RA Schwarzenberků Hluboká nad Vltavou, Urkk., ohne Sign. überliefert ist: […] als […] herr […] Sigmund römischer etc. kunig […] dem edeln hern Erkingern herren zu Swarczemberg und von Sannssheim bi uns empfohlen hat, der juden gůt, zu den wir in unser statt geriht haben, uffzeheben nach der brief innhalt, die darumen vor uns gezoigt sint etc.3

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.
  2. 2Laut Hruza, Sigismund, S. 94 wurde "der Besitz der inhaftierten Juden in Verwahrung genommen, inventarisiert und schließlich nach ihrer Hinrichtung an die Kommisäre Sigismunds ausgefolgt." Dasselbe gilt für die Juden in Ravensburg.
  3. 3Ed.: Hruza, Sigismund, S. 131–132, Nr. 9.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 3 n. 133, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fa1ff542-3c42-4711-a64d-acfb708e4112
(Abgerufen am 23.04.2024).