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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Bischof Rothad von Soissons trifft (bei Papst Nikolaus I.) in Rom ein und wartet sechs Monate auf eine Entscheidung des Papstes.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 746; n. 748.

Reg.: –.

Lit.: Schrörs, Hinkmar 257f.; Dümmler, Ostfränk. Reich II 93-95; Perels, Nikolaus 109; Haller, Nikolaus 104f.; Betz, Hinkmar 137f.

Kommentar

In der Ansprache des Papstes bezüglich der Restitution Rothads am 21. Januar 865 (n. 748) verweist dieser auf einen zu diesem Zeitpunkt sechs Monate währenden Aufenthalt des Bischofs von Soissons in Rom; auszugehen ist dabei von einem Papstkontakt, der zeitlich in die Nähe von Rothads Eintreffen zu legen ist. Rothad selbst betont in seinem Libellus proclamationis (n. 746), er warte nun schon per dimiduum annum (MG Conc. IV 186) auf das Erscheinen seiner Ankläger vor dem päpstlichen Gericht. In einem Schreiben an Karl den Kahlen (n. 753), in dem der Papst dem westfränkischen König die vollständige Restitution Rothads mitteilt und das auf Februar bis April 864 datiert wird, spricht Nikolaus jedoch von einem insgesamt achtmonatigen Aufenthalt Rothads in Rom. Demnach ist die Ankunft des Bischofs in Rom abhängig von der Zeitstellung der die Aufenthaltsdauer erwähnenden Schreiben auf Juni bis Juli, vielleicht sogar wenig später zu datieren. Zur ursprünglich von Nikolaus festgesetzten Frist, Rothad solle spätestens am 1. Mai 864 in Rom erscheinen, vgl. n. 701. Die Abreise Rothads erfolgte frühestens nach der Synode von Verberie im Oktober 863 (n. 669) erfolgt; zur langen Reisedauer aufgrund von Schwierigkeiten auf dem Weg vgl. n. 668.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 712, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f82acead-0e80-4f36-a873-53456267417c
(Abgerufen am 24.04.2024).