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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,4

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Clemens III. schreibt dem Domdekan und Domkapitel von St-Hilaire-le-Grand in Poitiers (decano et capitulo beati Hylarii Pictavensis) aufgrund des an ihn gelangten Berichts, wonach der Domthesaurar D. (D. thesaurarius ecclesie vestre) für sich das Recht beansprucht habe, nach alter Gewohnheit zwei oder mehrere Kanoniker für das Kapitel zu nominieren sowie zur Zeit der Ernte und der Weinlese jährliche Prokurationen aus den zu ihrer Kirche gehörenden Höfen zu erhalten, und zudem gefordert habe, seine angeblich verminderten Präbenden zu vermehren; von Seiten des Thesaurars und des Kapitels habe man sich auf Erzbischof Helias von Bordeaux und ihre Mitkanoniker, den Subdekan, Magister Albertus, Magister P. Martini und Archipresbiter P. von Arduno (Helias Burdegalensis archiepiscopus et ... subdecanus ecclesie vestre, magister Albertus, magister P. Martini et P. archipresbiter de Arduno, concanonici vestri), als Schiedsrichter geeinigt, die ein Urteil zugunsten des Kapitels gefällt und dem Thesaurar Schweigen auferlegt hätten; der Papst bestätigt diesen Schiedsspruch.

Originaldatierung:
Dat. Lat. non. apr. pont. a. 1.
Incipit:
Quod super causarum litigiis concordia

Überlieferung/Literatur

Orig., Poitiers, Arch. dép., Carton 5, Pièce 128.

Druck: Rédet, Documents St-Hilaire S. 203-204 Nr. 176.

Reg.: JL 16195; Rédet, Tables Fonteneau S. 168.

Kommentar

Aus der angeführten Entscheidung des Erzbischofs Helias von Bordeaux von 1187 (Rédet, Documents St-Hilaire S. 202-203 Nr. 175) geht hervor, daß Bischof Ademar von Périgueux von Urban III. mit der Untersuchung und Beilegung des Streits zwischen dem Thesaurar D. und dem Kapitel beauftragt war (Böhmer-Schmidt, Papstregesten Urban III., Nr. 1083). Unklar ist, in welcher Eigenschaft sich der Erzbischof zum von Bischof Ademar von Périgueux festgesetzten Termin nach Poitiers begab. Dort kam es jedoch zu keinem Verfahren vor dem Delegaten, vielmehr einigten sich die Parteien auf den Erzbischof und vier Kanoniker als Schiedsrichter. Helias führte die Untersuchung des Streits durch und fällte schließlich einen Schiedsspruch zugunsten des Kapitels.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,4 n. 187, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f69ef754-03f4-4fa6-99ae-843ccdea64b6
(Abgerufen am 24.04.2024).