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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich wird von Papst Clemens V. brieflich aufgefordert, den beigefügten Versprechenseid stellvertretend in die Hände päpstlicher Bevollmächtigter abzulegen und darüber eine besiegelte Königsurkunde auszustellen.

Überlieferung/Literatur

Deperditum; erwähnt in der Beauftragung der päpstlichen Bevollmächtigten, nämlich des Trierer Erzbischofs Balduin und des päpstlichen Kaplans und Touler Scholasters Johann de Molans, vom 27. Juni 1310 (unten Nr. 488) mit den Worten per litteras suas tenoris et continentis infrascripte, regio sigillo munitas, promittat; Schwalm, MGH Const. 4, S. 340–343 Nrn. 391f., hier S. 343 Nr. 392.

Kommentar

Die Erwähnung erweckt den Eindruck, der Wortlaut des dem Papstbrief beigefügten Versprechenseids sei identisch gewesen mit demjenigen, der sich in der Beauftragung der päpstlichen Bevollmächtigten vom 27. Juni 1310 findet; unten Nr. 488. In diesem Fall wäre der verlorene Brief an König Heinrich ungefähr zeitgleich mit dieser Beauftragung entstanden; Bresslau, Erste Sendung (...1926) S. 551. Im Archivio Capitolare zu Pisa liegt allerdings unter der Signatur Nr. 1357 ein Stück, das Jakob Schwalm in: MGH a.a.O. S. 343 Z. 26 zu Nr. 393 und Bresslau a.a.O. S. 550f. mit Fn. 2 der päpstlichen Kanzlei zuweisen und Bresslau ebd. als Konzept für den vom König zu leistenden Eid wertet. Dieses Stück ist an zahlreichen Stellen beschädigt und weist Spuren einer Besiegelung mit zwei geistlichen Siegeln aus rotem Wachs auf, die heute verloren sind. Die Namen der päpstlichen Bevollmächtigten sind noch nicht eingesetzt; augenscheinlich war hier sogar nur an einen einzigen Beauftragten gedacht, für dessen Namen eine Lücke gelassen wurde: in manibus venerabilis patris ... nomine Rom. ecclesie; MGH a.a.O. S. 345 Z. 40f. mit N. r zu Nr. 393. Der Wortlaut ist ansonsten mutatis mutandis gleichlautend mit dem Text des von König Heinrich am 17. August 1310 abgelegten und beurkundeten Versprechenseids (unten Nr. 586); anscheinend wurde er dafür als Grundlage herangezogen. Bresslau geht davon aus, dieses Konzept sei am königlichen Hof verhandelt und letztlich gebilligt worden; erst nach der Meldung dieser Zustimmung nach Avignon seien dort die Verhandlungen mit Heinrichs Gesandten zum Abschluß gebracht und die päpstlichen Bevollmächtigten beauftragt worden; a.a.O. S. 550f. Sollte der verlorene Papstbrief als Begleitschreiben für das in Pisa aufbewahrte Konzept gedient haben, müßte er demnach bereits einige Zeit vor dem 27. Juni entstanden sein. – Abweichungen des Pisaner Konzepts vom Wortlaut des Versprechenseids, der den Beauftragten unter dem 27. Juni 1310 zugestellt wurde, sind unten im Kommentar zu Nr. 488 erläutert.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 487, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f6646df8-3f18-43bf-a215-453564caa009
(Abgerufen am 28.03.2024).