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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) ermahnt mehrfach Erzbischof Romanus (von Ravenna) durch bischöfliche (Boten) und durch Briefe, sich von dem Kleriker Mainbert aus Bologna zu trennen und diesen zu seiner eigenen Kirche zurückzusenden.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 724.

Reg.: IP V 47 n. *142 und 247 n. *7.

Lit.: –.

Kommentar

Nur in dem angegebenen Papstbrief werden die letztlich erfolglosen Mahnungen des Papstes genannt. Zur Sache vgl. auch n. 723, n. 725 und n. 726. Mainbert wird im Zusammenhang mit den Inzestvorwürfen Romanus' von Ravenna gegenüber dem dux Deusdedit im September 880 zum ersten Mal genannt und zwar als Maioranus qui et Maginpertus diaconus dicitur, dem Beihilfe zum Mord am Vater von Deusdedits Ehefrau Maria Traversari vorgeworfen wird, vgl. n. 644. Der Papst ermahnte Romanus in diesem Brief, daß auch Mainbert zum Konzil im November 880 in Rom (n. 650) kommen solle. Über dessen Anwesenheit bzw. ein synodales Urteil über ihn ist allerdings nichts bekannt. Vgl. zu Mainbert allgemein Buzzi, Ravenna e Roma 131-135. Die Datierung ist nicht letztgültig zu klären. Die päpstlichen Mahnungen sind wohl in den Monaten vor n. 724 ergangen. Vgl. auch das wohl im selben Zeitraum versandte und ebenfalls nicht erhaltene Mahnschreiben an den Klerus von Ravenna (n. 706).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 704, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f61f9ef0-3059-420c-af25-ab6a042dc3b6
(Abgerufen am 25.04.2024).