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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich bestätigt und billigt die Ergebnisse der in seinem Auftrag von dem Adligen Graf Otto von Strassberg [als] Landvogt durchgeführten Untersuchung über die Forstzehnten in Köniz; denn er bedenkt die willkommenen und treuen bisherigen Dienste der Deutschordensbrüder für König und Reich und ihre gegenwärtigen Dienste in Italien und möchte daher für ihre Schadloshaltung und ihren Nutzen sorgen, um ihre Ergebenheit gegenüber dem König zu stärken. Diese Untersuchungsergebnisse sollen von allen unverletzlich beachtet werden, so, wie sie König Heinrich durch den genannten Grafen bekanntlich verkündet und vom Grafen in einer darüber angefertigten Siegelurkunde bekräftigt wurden. König Heinrich verbietet streng, daß irgendjemand die genannten Brüder in Köniz entgegen dem Wortlaut der genannten Untersuchung irgendwie beeinträchtigt. – Universis sacri Romani imperii fidelibus [...]. Grata et fidelia servicia.

Originaldatierung:
datum in Gebennis, IIII. idus Octobris

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, durch Fäulnis stark beschädigt, verblaßt und weitgehend unleserlich, beschädigtes Königssiegel an rot-gelber gedrehter Seidenschnur [!]) Bern, StaatsA, Fach Haus Köniz 1310 , Okt. 12 mit jüngeren Rückschriften und Registraturvermerken; Abschrift in einem vom St. Galler Abt Diethelm Blarer von Wartensee beglaubigten Sammelvidimus von 1553 im Auftrag des Landkomturs der Ballei Elsaß und Burgund Sigmund von Hornstein für den Könizer Schaffner fol. 103r–v, ebd., C I b 40; Abschrift in einem vom Abt des Augustinerstifts Kreuzlingen Georg Tschudi beglaubigten Sammelvidimus von 1555 im Auftrag Sigmunds von Hornstein für das Archiv der Ballei fol. 94v–95r, ebd., C I b 40a; Abschrift in einer vom Berner Gerichtsschreibers Hans von Rütte († 1558) beglaubigten Kopie des Sammelvidimus von 1553 für den Berner Rat fol. 114r–v, ebd., C I b 40b.

Drucke: Solothurnisches Wochenblatt für 1828 S. 256f. Nr. 19; Winkelmann, Acta imperii inedita (1885) S. 244f. Nr. 385 nach Abschrift von Philipp Jaffé; Fontes rerum Bernensium 4 S. 435 Nr. 406 aus dem Original mit Ergänzungen aus dem von Abt Diethelm Blarer beglaubigten Sammelvidimus von 1553; *Schwalm, MGH Const. 4, S. 393f. Nr. 452 nach Winkelmann.

Regesten: Böhmer, Heinrich VII., Nr. 333; Lullin/Le Fort, Régeste Genevois (1886) Nr. 1668; Rödel, Königs- und Hofgericht 1292–1313 (1992) Nr. 502.

Kommentar

Das stark beschädigte Original, das in zwei Stücke zerfallen war, wurde am 14. April 1949 durch Aufkleben mit der Rückseite auf Halbkarton notdürftig repariert; von der dadurch verlorenen Rückseite existiert eine vor der Reparatur angefertigte Photographie; freundliche Auskunft von Herrn Vinzenz Bartlome, StaatsA Bern, am 5.8.2011. Bereits in den Vidimierungen von 1553 und 1555 wird auf Beschädigungen des Stücks vermutlich von allters wegen oder das er an der feuchte gelegen, also zerfault sein möcht hingewiesen. Das Initium folgt wegen des schlechten Erhaltungszustandes dem MGH-Druck. – Unter dem 26. August 1309 hatte König Heinrich den Grafen Otto von Strassberg und die Landvögte von Burgund angewiesen, die Deutschordensbrüder in Köniz im Besitz der Zehnten des Laupener Forstes zu verteidigen, soweit eine von Otto durchgeführte Befragung glaubwürdiger Personen ergeben sollte, daß diese Zehnten tatsächlich der zu den Könizer Mensalgütern gehörigen Pfarrkirche in Neuenegg zustehen; oben Nr. 273. Die im vorliegenden Stück erwähnte Urkunde des Grafen über die Ergebnisse seiner Untersuchung konnte nicht ermittelt werden. – Militzer, Entstehung der Deutschordensballeien (21981) S. 80 erwähnt die Entwicklung von Köniz zur Deutschordens-Kommende, seit König Heinrich (VII.) am 15. August 1226 dem Deutschen Orden »das Patronatsrecht an der Kirche zu Köniz mit der wichtigen Filialkirche zu Bern« hatte zukommen lassen. Ein Chorneubau der Könizer Peter-und-Paulskirche wird um 1310 angesetzt; Albert Portmann-Tinguely in: Handbuch hist. Stätten »Schweiz« (1996) S. 315. – Die helvetischen Kommenden des Deutschen Ordens gehörten zu dessen Ballei Elsaß-Burgund; Stettler, Deutscher Ritterorden im Kanton Bern (1842) S. 4 sowie hierzu unten Nr. 704 zum 14. Oktober 1310 .

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 701, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f566046a-e8c2-487f-956a-7762ea69f25f
(Abgerufen am 28.03.2024).