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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,4

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Clemens III. berichtet über die Greuel der Sarrazenen im Hl. Land, ruft zum Kampf gegen die Ungläubigen unter Ankündigung eines Nachlaßes aller Sündenstrafen auf und fordert alle Christen zu Fasten und Gebeten auf.

Überlieferung/Literatur

Dep., vgl. hierzu den Kommentar.

Reg.: JL *16106 (zu 1188); Balladore Pallieri/Vismara, Acta pontificia iuris gentium S. 615 Nr. *420 (zu 1188).

Kommentar

Von einem allgemeinen Kreuzzugsaufruf Clemens' III. berichtet Arnold von Lübeck, Chronica Slavorum IV, 6, ed. Lappenberg S. 169 = Watterich, Pontificum Romanorum vitae, 2 S. 694: in universum orbem Romanum epistolas direxit. Nach dem Inhalt, den Arnold knapp wiedergibt, war dieser Aufruf aber nicht identisch mit den erhaltenen Aufrufen Clemens' III. Der erste dieser Kreuzzugsaufrufe datiert von 1188 Februar 10 und ist in einer Ausfertigung an Erzbischof Balduin von Canterbury und dessen Suffragane überliefert (Reg. 86). In ihm verspricht der Papst den gleichen Sündennachlaß, den sein Vorgänger Gregor VIII. (vgl. dessen Aufrufe von 1187 Oktober 29 [ Böhmer-Schmidt, Papstregesten Urban III., Nr. 1307]), von 1187 Oktober 30 [Böhmer-Schmidt Nr. 1311], von 1187 November 1 [Böhmer-Schmidt Nr. 1322] und von 1187 November 3 [Böhmer-Schmidt Nr. 1330]) und er selbst bewilligt habe. Zu der hieraus sich ergebenden Annahme, daß neben diesem nach England gerichteten Aufruf von 1188 Februar 10 und dem nahezu gleichlautenden Schreiben von 1188 Mai 27 (Reg. 286) an Erzbischof Hugo von Genua bereits vorher noch mindestens ein weiterer Kreuzzugsaufruf ergangen sei, vgl. Schwerin, Aufrufe S. 139-142, die einer solchen Vermutung jedoch widersprach und im Verweis Clemens' III. auf eine eigene vorangegangene Ablaßgewährung für Kreuzfahrer keinen Beleg für einen eigentlichen Kreuzzugsaufruf sehen wollte. Ein derartiger Akt könne auch durch ein einfaches Mandat erfolgt sein und die von ihr herangezogenen historiographischen Quellen belegten ihrer Auffassung nach, daß in ihnen die Aufrufe Gregors VIII. fälschlich dessen Nachfolger zugeschrieben werden. Läßt der Berichts Arnolds noch offen, wann die von ihm erwähnten Aufrufe ergangen sind, so scheint der Aufruf Clemens' III. zum Kampf gegen die Heiden in Spanien von 1188 Mai 8 (Reg. 239), der Schwerin nicht bekannt war und in dem der Papst von einer generalem epistolam mit der Aufforderung zur Hilfe für Jerusalem spricht, die an die Prälaten der ganzen Welt gerichtet gewesen sei, doch eher auf einen allgemeinen Kreuzzugsaufruf zu deuten. Damit könnte die inzwischen bekannt gewordene Wiederholung des Aufrufs Gregors VIII. Audita tremendi (vgl. Böhmer-Herbers Nr. 1307, Nr. 1311 und Nr. 1330) von 1188 Januar 2 (Reg. 25) durch Clemens III. gemeint sein. Dort aber fehlt die Aufforderung zu Fasten und Gebeten, die trotz der offenbar relativ freien Wiedergabe des Aufrufs durch Arnold von Lübeck von diesem explizit als Teil des päpstlichen Schreibens genannt wird, so daß die von Hiestand, PUU für Kirchen im Heiligen Lande, S. 396 Nr. 201/II in der Vorbemerkung zu seinem Reg. des Aufufs von 1188 Januar 2 (Reg. 25) als Möglichkeit geäußerte Annahme, Arnold von Lübeck habe vielleicht diese Ausfertigung vor Augen gehabt, eher unwahrscheinlich erscheint. Erwägenswert ist gewiß die Annahme, Clemens III. habe neben dem Formular Audita tremendi auch Gregors Aufrufe mit dem Formular Nunquam melius von 1187 Oktober 29 bzw. 30 (Böhmer-Schmidt Nr. 1306 und Nr. 1310) wiederholt, wo zwar zum Fasten aufgerufen wird, die Aufforderung, orationes publicas zu veranstalten, jedoch fehlt. Daß Arnolds Vorlage mit Reg. 605, einem ohnehin fragwürdigen, nur fragmentarisch und ohne Datum erhalten Aufruf an den Bischof von Münster identisch sein könnte, erscheint nicht sehr wahrscheinlich. Zur Sache vgl. Pfaff, Clemens III., S. 276f. und Rousseau, Home Front S. 35-40.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,4 n. 174, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f342d336-d30a-4b35-a849-51ea4be275cd
(Abgerufen am 25.04.2024).