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RIplus | Erzbischöfe von Mainz - Abt. 1, Bd. 2 (1328-1353)

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Ritter Conrad von Elkerhausen (-hu-) hat an das Mainzer Erzstift mehrere Forderungen: für Dienste, die er dem Erzbischof Mathias geleistet, 750 Pfd. Heller, wofür ihm die Veste Mellnau (Elenhog) samt Forst u. a. verpfändet wurde; ferner hat er Baldewin, dem Herrn und Beschirmer des Mainzer Stifts, 1250 Pfd. „gereider“ Heller geliehen und für geleistete Dienste (Koste und Schaden) 200 Mark Brabantisch zu beanspruchen; außerdem soll er innerhalb von 2 Jahren für Bauten auf Elenhog (Turm, steinerne Pforte, Cisterne) 200 Mark aufwenden. Für diese 2000 Pfd. Heller und 400 Mark Brab. setzt ihm und seiner Frau Luckharde, sowie seinen Erben (auch Töchtern und Seitenverwandten) Baldewin neben Elenhog Gericht und Herrschaft Wetter (-tere) zu Pfande, bis in Aschaffenburg, Seligenstadt (Selgenstatt) oder Frankfurt (Franck-) Zahlung erfolgt ist. Elenhog bleibt Mainz offen; geht es von des Stifts wegen verloren, so wird Conrad die Summe doch ersetzt. Mainz schützt ihn im Besitz, er macht keine Übergriffe. Die eingehenden Gefälle nimmt er als Lehen des Erzbischofs; „und sollen wir yme, synen nachkommen und syme vorgen. stifft dorumb verpunden sin, als ein mann syme herrn von recht schuldig ist“.

Originaldatierung:
Geg. zu Lonstein (Lan-) 1329 uf den dinstag vor st. Johannistage des Täuffers in dem mittensommer.
Zeugen:
Zeugen und Mitsiegler sind die drei Ritter: Johann von Rockenberg, Hartmut von Cronberg und Werner, Johanns Sohn.

Überlieferung/Literatur

Cop.: Kassel, Sammlung Rudolf Losses (s. Stengel, Nova Alam. 1, 118 nr. 212); Würzburg, Ingrossaturb. 6 f. 115' und f. 12'). – Abschrift Bodmanns: Darmstadt (Handschr. 70/10 S. 80V). – Gedr.: Wenck, Hess. Landesgesch. 2 (1789) 315 nr. 309 (zum 21. Juni). – Vgl. Falk, Behördenorganisation in Hessen und auf dem Eichsfelde (1930) S. 84 nr. 67.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus Regg. EB Mainz 1,2 n. 3025, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f2d31a46-0365-4e98-a368-875f47194d13
(Abgerufen am 18.04.2024).

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