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RI XI Sigmund (1410-1437) - RI XI Neubearb., 2

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Kg. S. lädt Wilhelm Paulsdorfer vor sein Hofgericht in Nürnberg, wo er dessen Streit mit den Frankengrünern entscheiden will.

Überlieferung/Literatur

Orig. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urk. S.s vom 19. April 1431, Nürnberg, durch die er die Entscheidung seines Hofgerichts im Streit zwischen Wilhelm Paulsdorfer einerseits und den Frankengrünern, Sigismund Rudusch und den Prantnern andererseits verkündet – siehe Reg. Nr. 98.

Kommentar

In der erwähnten Urk. S.s vom 19. April 1431 ist zwar nicht ausdrücklich angeführt, dass die Vorladung in schriftlicher Form erfolgte; bei Vorladungen vor das Hofgericht war dies aber die übliche Praxis. Wir können daher von der Existenz eines Dep.s ausgehen.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung siehe die Angabe zur Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI XI Neubearb., 2 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f1c27808-e7b5-4e36-8cc4-00a3932abb09
(Abgerufen am 16.04.2024).