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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich gibt seine Zustimmung zur Verlegung des Dominikanerinnenkonvents St. Katharina aus dem [Reichs-]Dorf Ammerschweier in die Reichsstadt Colmar.

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in der Privilegierung dieser Dominikanerinnen durch König Heinrich vom 3. Oktober 1310 : die folgende Nr.

Regest: -.

Kommentar

Ammerschweier (frz. Ammerschwihr) liegt 7 km nw. Colmars und gehörte zum ländlichen Reichsgut; [Alfred] Overmann in: du Prel, Reichsland Elsaß-Lothringen 3 (1901–1903) S. 28 Sp. 2 sowie allgemein Schubert, König und Reich (1979) S. 153–159 u. ö. und S. 176f. zu Reichsdörfern. Dies dürfte der Grund dafür gewesen sein, daß König Heinrich noch um seine Zustimmung gebeten wurde, obgleich die Verlegungserlaubnis durch den kirchlich Zuständigen (de superioris sui licentia) vorlag; nach Waldner in: du Prel a.a.O. S. 186 Sp. 1 war dies der Bischof von Basel. Colmar verfügte bereits über je einen Dominikanerinnen- und einen Dominikanerkonvent; der tatsächliche Einzug in ein weiteres Dominikanerinnenkloster wird unterschiedlich datiert: 1310 nennt Barth, Handbuch der elsässischen Kirchen (1960–1963) Sp. 236, das Jahr 1312 Lucien Sittler in: Lex. des MA. 3 I (1984) Sp. 47 wie schon Waldner a.a.O. S. 185, hier mit »Kaiser [...] Heinrich VII.«. – Ammerschweier wurde erst im Lauf des 14. Jh. durch Zusammenlegung und Ummauerung von drei Dörfern zur Stadt; Overmann a.a.O. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, daß status et pacis conservatio – im Unterschied zur Wiedergabe unter der folgenden Nr. – konkreter das regelgemäße Weiterbestehen des Dominikanerinnenkonvents meinte, das im ländlichen Bereich schwieriger zu garantieren war – mangelnder innerer Frieden nicht ausgeschlossen. St. Katharinas Colmarer Haus lag ja (auch) vor der Mauer; so die folgende Nr.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 688, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f1a573eb-ab11-4ab5-b904-8a052179c4fc
(Abgerufen am 25.04.2024).