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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. überträgt Konrad Zirkendorfer bis auf Widerruf die Pflege von Schloss Weitra samt Fischweide, Wildbann, Robot und Meierhof, benennt ihm jährlich 200 Pfd. Pf. für die Burghut und überlässt ihm dazu bestandweise seinen Teich zu Weitra mit der Verpflichtung, diesen mit Fischen zu besetzen und ihm vom Abfischen die Hälfte abzugeben.1

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Konrad Zirkendorfers von 1478 Juni 10 im HHStA Wien (Sign. AUR Großformate sub dat. 1478 V 3),2 Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Erhard Lembachers in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.3

Reg.: Chmel, Mon. Habsb. I/2 S. 573 n. 307 (zu Mai 22).4

Anmerkungen

  1. 1Laut Revers war Zirkendorfer verpflichtet, den Zeitpunkt des Abfischens bekanntzugeben, damit K.F. seine Leute zur Übernahme der ihm zustehenden Hälfte des Fangs entsenden konnte.
  2. 2Unter dieser Sign. gemeinsam verwahrt mit den nn. 156, 191.
  3. 3Reg.: Chmel n. 7211; auch erw. bei dems., Mon. Habsb. I/2 S. 573 zu n. 307.
  4. 4Chmel zufolge beinhaltet die ksl. Urkunde von 1478 Mai 22 (nach Kanzleibucheintrag) nur die bestandweise Überlassung des Teichs zu Weitra an den Pfleger Konrad Zirkendorfer. Sie ist möglicherweise mit dem vorliegenden erschlossenen Stück ident, doch ist nicht auszuschließen, dass über die Übertragung der Pflege von Weitra eine eigene ksl. Urkunde ausgestellt wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 163, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/eff2ea65-c633-49ce-a886-5a3f1db3775b
(Abgerufen am 20.04.2024).