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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 13 - Die Zeit Wenzels (1393-1396)

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[Aufzeichnung über die Forderungen der Stadt Straßburg und die Gegenantworten ihrer ehemaligen Gegner aus dem Reichsachtkrieg1.]

1. Zu dem ersten Artikel, beginnend, daß die von Straßburg bei allen ihren Freiheiten und Verbriefungen bleiben sollten.

Darauf antworteten die Herren, dies sei nicht zu tun. Wann immer die Straßburger gegen die Rechte und Freiheiten der Herren gewaltsam und unbillig handelten, beriefen sie sich immer auf ihre Freiheiten, die ihnen dies angeblich erlaubten. Sie sollen ihre Freiheiten und Verbriefungen offenlegen, die Herren werden ihnen mit ihren eigenen antworten. Dies ist dringend dem Kg. gegenüber erforderlich (ist auch daz notdorftig und unserm herren dem künige ze tunde), wo sie doch angeblich Freiheiten haben, von denen niemand weiß.

[Es folgen 11 weitere Punkte, jeweils mit knapp zusammengefaßter Forderung und ausführlicher Antwort, zumeist in Form von Zurückweisung der Ansprüche. Eine Einigung über die Kriegsfolgen wie Brand, Raub, Mord wird zu erreichen sein. – [3.] Der Kg. solle einen Tag zu Hagenau ansetzen und Bořivoj von Svinaře, den Landvogt, dazu schicken, der ihnen an diesem Tag ein Schiedsgericht (eyn gemeyne bloß unverdingt reht) mit entsprechend geeigneten Schiedsrichtern (mit frummen wisen biedderen luten die bedersyt gemeyne sin) besetzen und Sorge tragen wird, daß widerrechtlich zugefügter Schaden wiedergutgemacht wird. – Es folgen Verhandlungspunkte über kgl. und ksl. Schuld-, Leibgeding- und Pfandverbriefungen, über Bündnisse und Verträge aus der Kriegszeit, über Straferlaß für Kriegstaten und über Pfahlbürger. – Die Forderung der Straßburger, der Kg. möge ihnen über diese Punkte eine Verbriefung unter dem MS ausstellen, wird zurückgewiesen, da sie dann nicht mehr auf den Tag nach Hagenau kämen].

Originaldatierung:
[o.D.]2.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe, 67/73 Bl. 8r.-v. – (alt: 46 a). -Bucheintrag in Kopialb. Mgff. von Baden, 15. Jh.

Anmerkungen

  1. 1Zum histor. Zhg. vgl. Nr. 1 Anm. – Diese Quelle ist offenbar das einzig erhaltenen Protokoll einer Sühneverhandlung in dem "Großvergleich" nach dem Reichsachtkrieg gegen Straßburg. – Zur histor. Einordnung vgl. Nr. 22 Anm.
  2. 2Die Verhandlung wird wohl unmittelbar nach der Achtauflösung auf dem 1. Hagenauer Tag gewesen sein (vgl. Nr. 8, 10, 14ff., 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 13 n. 48, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ef9dc76a-d411-4735-83a7-73bb9f91f6a8
(Abgerufen am 18.04.2024).

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