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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 12 - Die Zeit Wenzels (1388-1392)

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Kg. Wenzel an Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt Basel: Johann von Krenkingen hat sie wegen des Gutes und der Barschaft, die der verstorbenen Moses, Jude zu Basel, hinterließ und die niemand anderem als Kg. und Reich zustehen (die vns vnd das Reiche vnd nymand anders angehoren), kürzlich vor das Hofgericht von Kg. und Reich geladen (vor vnser vnd des Reichs hofgerichte geladen). Doch er, der Kg., hat die Ladung - unbeschadet ihrer und seiner Rechte - bis zum 29. September 1388 aufgeschoben (so haben wir mit rechter wissen solche ladunge czwischen hie vnd sand michels tag der nehsten kumpt vns zuvorenan vnd dem Reiche vnd sust euch an beyderseyte an vnsern vnd ewern rechten vnschedlichen vfgeschoben), in der Meinung, daß sie und Johann von Krenkingen in dieser Zeit vor ihn kommen und ihn über den Sachverhalt und seine Rechte in Kenntnis setzen sollen (fur vns komen vnd vns solcher sachen gelegenheyte vnd vnser rechte eygentlichen vnderweizen sollet).

Originaldatierung:
Geben zu Prage des mitwochen noch sand Mathias tag, r. B. 25, r. R. 12.
Kanzleivermerke:
[KV:] Auf Befehl (Ad mandatum) des Kg.: Wlachnik von Weitmühl.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StA Basel, Kirchenakten Q 1 Nr. 8. - SS, unter Papierdecke, rückseitig aufgedrückt.

Kommentar

Vgl. folgende Nr. 24, ferner Nrr. 93, 105, 201, 249, 260, 278, 279, 280.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 12 n. 23, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ee3e7edf-837c-48dc-9053-3123154e66fd
(Abgerufen am 24.04.2024).

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