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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. lädt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hamburg rechtlich vor sich, damit sie wegen der Übergriffe auf seine Abgesandten Dr. Hertnidt von Stein und Wenzel Reymann Genugtuung leisten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 105.

Kommentar

Hertnidt von Stein war Kanzler und Rat Mgf. Albrechts von Brandenburg, Reymann ebenfalls markgräflicher Rat, außerdem Kanoniker am Stift St. Gumpert in Ansbach und Pfarrer in Cadolzburg.2 Beide befanden sich als Abgesandte ihres Herrn, den K.F. mit der Beilegung des Konfliktes zwischen altem und neuem Rat in Lüneburg beauftragt hatte, im Frühjahr 1457 zum Verhör von Zeugen in Hamburg und waren dort auf offener Straße beleidigt worden, s. Feldtmann, Prälatenkrieg 1 S. 32–35 sowie Thumser, Hertnidt vom Stein S. 31–33.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung ergibt sich aus einem Schreiben des Rates der Stadt Lüneburg an Hamburg vom 20. Januar 1458, demzufolge Hertnidt von Stein seine Bereitschaft erklärt habe, seine am ksl. Kammergericht erhobene Klage gegen Zahlung einer Geldsumme durch Hamburg fallenzulassen, s. die Angaben bei Feldtmann, Prälatenkrieg 1 S. 48f.
  2. 2Siehe zu Stein Thumser, Hertnidt vom Stein, hier bes. S. 22–29 sowie zu Reymann ebd. S. 29f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 104, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ee38feca-ee4e-4f4d-8e0d-3085e09f802e
(Abgerufen am 29.03.2024).