RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3
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Papst Johannes VIII. mahnt die Witwe Sophonesta brieflich, keine Heirat mit einem Fremden einzugehen.
Überlieferung/Literatur
Erw.: n. 82.
Reg.: IP IV 220 n. *1 und 223 n. *1.
Lit.: Forchielli, Documento ignoto 151.
Kommentar
Nur aus der zitierten Erwähnung erfahren wir von dem Schreiben des Papstes, dessen Inhalt sich nur ungefähr rekonstruieren läßt. Demnach habe Sophonesta, die von ihrem Mann als Erbin eingesetzt war und ins Kloster habe gehen sollen, sich von dieser Verpflichtung gelöst und fremde Männer aufgesucht. Näheres über die Witwe ist nicht bekannt, doch erlaubt der Verweis auf die nötige Zustimmung der Leute von Urbino und Cagli bei der Eheschließung eine ungefähre Lokalisierung. Zu datieren ist vor n. 82; bedenkt man, daß zwischen beiden Schreiben eine gewisse Zeit verstrichen sein muß, so ergibt sich ein noch etwas genauerer Terminus ante quem.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,4,3 n. 56, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ebb7fd20-41b7-4792-813a-d28cc6a23c63
(Abgerufen am 29.03.2024).