RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 15 - Die Zeit Ruprechts (1400-1403)

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Kg. Ruprecht an Meister und Rat der Stadt Straßburg: Sie schrieben ihm1, einer seiner Bürger zu Annweiler habe dem Straßburger Bürger Johann Sewer in Annweiler seine Kaufmannswaren mit Gericht bekümmert. Er läßt sie wissen, daß ihm dies nicht bekannt war und er es bedauert. Als ihr Brief einging, waren gerade etliche seiner Bürger aus dem Rat zu Annweiler bei ihm, mit denen er ernsthaft gesprochen hat. Diese gaben an, die Bekümmerung sei auch von anderen als Annweiler Bürgern geschehen. Ungeachtet dessen hat er seinen Bürgern geboten, unverzüglich dafür zu sorgen, daß man Johanns Gut los und ledig lasse und ohne Schaden zurückgebe. Er hat auch seinem dortigen Vogt geboten, die Güter der Straßburger Bürger und ihr Gut zu schützen.

Originaldatierung:
dat. heidelberg in die beati Thome apostoli, 1400, r.R. 1.
Kanzleivermerke:
[KV] a.m.d.r.: Mathias von Sobernheim.

Überlieferung/Literatur

Ü: R AV Straßburg, AA 126 Nr. 11 (alt: 8b). - Rückadr.: den Ersamen unsern und des Richs lieben getrüwen meistere und Rat zu Straßburg; - Verschlußsiegel unter Papier rücks. aufg.

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 312.

Anmerkungen

  1. 1Brief der Stadt Straßburg nicht erhalten.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 15 n. 13, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/eaced911-9bc7-4ffe-aeb5-6ffe9dabbdf7
(Abgerufen am 23.04.2024).

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