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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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[Klagepunkte Kg. Ruprechts gegen Heinrich Kämmerer]

Es sei zu wissen, daß schon der Vater und die Vorfahren des Heinrich Kämmerer Mannen des Vaters und der Altvordern des Kg. und seit vielen Jahren diesen stets verbunden (verbundlich) gewesen sind.

[In 12 Punkten werden die verschiedenen Vergehen Heinrichs gegen den Vater und den Vetter des Kg. wie gegen Ruprecht selbst aufgeführt: Heinrich habe im Städtekrieg [1387-89] auf Seiten der Städte gegen die Pfgff. gekämpft, sei gefangengenommen worden und habe sich den Pfgff. vermannen und ihnen schwören müssen, nichts gegen diese, deren Erben und Leuten zu unternehmen, ihnen die Treue zu halten und Schaden von ihnen abzuwenden. - Des Kg. Vater habe ihn zu seinem Amtmann in Kaiserslautern gemacht, ihn jedoch wegen seiner Amtsführung entsetzen müssen. Danach sei der Kämmerer mit etlichen aus Worms zu dem Kg. [Wenzel] von Böhmen geritten und habe zum Schaden Kg. Ruprechts und seines Vaters einen Zoll zu Worms erworben1. Wegen des Zolles sei eine gütliche Vereinbarung getroffen worden2. Danach habe Kg. Ruprecht [der zu dem Zeitpunkt noch kein Kg. war] Heinrich Kämmerer zu seinem Amtmann in Heuchelheim gemacht und ihm das dortige Schloß gegeben, das seine Hausfrau [Anna von Fleckenstein] noch immer innehabe.]

[6.-7.] Während der Kg. glaubte, Heinrich Kämmerer sei sein treuer Mann und Diener3, sei dieser zu dem Hzg. von Orléans geritten und habe Händel betrieben, die aufs höchste dem Kg. und dem Reich schädlich gewesen seien4(und warbe sachen die großlichen wieder[…] kunig und das Riche waren). Nach seiner Rückkehr habe er im ganzen Land danach getrachtet, Ritter und Knechte als Diener und Helfer des Hzg. gegen den Kg. anzuwerben5.

[8. Bei denen von Worms habe Kämmerer dafür geworben, den Hzg. von Orléans und seine Leute günstig in der Stadt einkaufen und frei über den Rhein überfahren zu lassen, dies dem Kg. und den Seinen jedoch nicht zu vergönnen. Er habe ihnen dargelegt, sie müßten zugrunde gehen, wenn sie sich nicht um den Hzg. von Orléans als Schirmer bemühten, da der Kg. sie nicht schützen könne. Deshalb habe die Stadt Mainz sich um ihren Bf., die Stadt Speyer um den Mgf. von Baden bemüht, Köln sei dem Vernehmen nach mit dem Ebf. ausgesöhnt.]

[9.] Heinrich Kämmerer hat aus seinen festen Häusern heraus auf den Straßen des Reichs Kauf leute und Pilger überfallen, berauben, gefangensetzen und schatzen lassen. Dem Kg. sind viele Klagen darüber unterbreitet worden6 (vil und mancherley clage furkomen).

[10.] Kämmerer hat ehrbaren Leuten gegenüber verlautbart, er wisse, daß er in des Kg. Ungnade sei. Sollte er eines von dessen Räten oder Dienern habhaft werden, je näher dieser dem Kg. stünde desto besser, so werde er sich schadfrei zu halten wissen (sines schaden erholen). Er werde diesen dann in die Gfs. Luxemburg, wo er vielfache Unterbringungsmöglichkeiten (enthaltniße) habe, bringen und sich mehr geben lassen, als der Kg. ihm nehmen oder schade könne (genemen oder geschaden möge). [11.] Alle dargelegten Artikel und noch viel mehr, was der Kg. jetzt nicht anführen möchte (nit fugen zuerzeln), hat Heinrich Kämmerer diesem angetan in Verletzung der Tatsache, daß er Mann und Verbündeter des Kg. war und zu den Heiligen geschworen hatte, nichts gegen diesen und seine Erben zu unternehmen oder zuzulassen (die obgeschriben Artickele[…] hat[…] dem kuninge bewiset und getan).

[12.] Deshalb hat der Kg. ihn fangen lassen und will ihn deswegen auch strafen, um zukünftig von diesem mit derlei Sachen verschont zu bleiben (Item darumbe so hat myne here der kunig yn lasßen fahen und meynte yn auch darumbe zu straffen daz er solicher sache umd geschicht furbaz von im uberhaben verliben moge).

Originaldatierung:
[o.D.]7.

Überlieferung/Literatur

Ü: B GLA Karlsruhe, 67/939 Bl. 181-183. - Bucheintrag in zeitgenöss. Pfälzisches Kopialb.

R: Reg. Pfgff. 2 Nr. 3495. - RTA 5 488f. Anm. 2. dort eher in Zhg. zu 1403.

Anmerkungen

  1. 1Dieser Rheinzoll war 1396 Dez. 18 von Kg. Wenzel der Stadt Worms gewährt worden (vgl. UB Worms 2 S. 673f. Nr. 1019). Die Pfgff. hatten sofort gegen den Zoll protestiert und, als Worms nicht verhandlungsbereit war, Anfang 1397 den Krieg erklärt, was eine Reihe von weiteren Fehdeansagen bis in den Juni hinein nach sich zog. Im März des Jahres 1397 hatte Heinrich Kämmerer seinen Dienstvertrag mit Worms zum dritten Mal verlängert und dabei den Pfgf. nicht mehr wie zuvor ausgenommen, sondern sich verpf lichtet, auch gegen diesen zu dienen (vgl. Boos, Geschichte der rheinischen Städtekultur von ihren Anfängen bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms. Berlin 1897. S. 165-208. - Schaab, Geschichte des Rheinischen Städtebundes 2 S. 332f. Nr. 259f.). - Pfgf. Ruprecht d. Ä. lud Heinrich mit Urk. von 1397 Juni 24 auf das Feld vor Worms, um sich vor den pfgf l. Räten und Rittern wegen des Schadens zu verantworten, den er den Kurfürsten und dem Land zugefügt hatte, indem er Worms zu einem widerrechtlichen Rheinzoll verholfen hatte (vgl. Schaab Bd. 2 S. 333f. Nr. 261).
  2. 2Mit Brief 1397 Juni 27 (vgl. URH Bd. 14 Nr. 42 [2.-4.]). Die beiden Pfgff. verzichteten dabei auch ausdrücklich auf Ungnade gegen Heinrich Kämmerer. Heinrich begab sich ungeachtet dessen im Aug. zu Kg. Wenzel nach Böhmen. Dieser bestätigte die Sühne trotz der Beschwerde Heinrichs, diese sei ihm abgepreßt worden (ebda., Nr. 58).
  3. 3Heinrich war als "kgl. Getreuer" im Auftrag des Kg. 1400 im Nov. im Elsaß. Als er gefangen wurde, setzte der Kg. sich bei Straßburg entschieden für ihn ein (vgl. URH Bd. 15 Nr. 6).
  4. 4Für Kg. Ruprecht war jeder, der die Nähe des Hzg. Ludwig von Orléans suchte, ein Verräter. Der Hzg. war als Schwiegersohn des Gian Galeazzo von Mailand und Anhänger Kg. Wenzels von Anfang an ein entschiedener Gegner Ruprechts und damit für dessen Widersacher und alle Unzufriedenen im Westen des Reichs ein gesuchter Bündnispartner, der vor Übergriffen auf Reichsgebiet nicht zurückschreckte. Ruprecht hat den Kampf mit den Oppositionellen unter Führung des Mgf. von Baden 1403 für sich entscheiden können (vgl. URH Bd. 15 Nr. 314 Anm.).
  5. 5Es ist unbekannt, wann Heinrich Kämmerer, der mit einer Fleckenstein verheiratet war, zu Orléans ritt. Denkbar wäre die Zeit im Nov. 1402, als auch der Mgf. von Baden "zu dem Hzg. von Orléans ritt" und dessen Lehnsmann wurde, wie der Kg. den Reichsstädten im Zusammenhang mit dessen Umtrieben und in Vorbereitung der Reichsfehde schrieb (vgl. URH Bd. 15 Nr. 314 i.b. Anm. 2; vgl. auch RTA 5 S. 488f. Anm. 1f.).
  6. 6Klagen sind nicht erh.
  7. 7Das Datum ergibt sich aus dem Folgeregest.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 39, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e9f40b81-9626-46a8-ab47-37ddee57f53e
(Abgerufen am 24.04.2024).

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