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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,4,4,3

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Urban III. antwortet dem Abt von Morimondo (Erzd. Mailand) (oder Morimond, D. Langres) (Marimondensi abbati, Morodensi abbati, Maiori abbati) auf dessen Anfrage wegen eines seiner Mönche (quidam monachus tuus), der als Weltgeistlicher die Priesterweihe unter Übergehung des Diakonats empfangen habe, da er die Weihe zum Diakon nur aus den Händen eines Schismatikers hätte empfangen können und nun vom Abt Dispens von dieser Irregularität erbitte; der Papst befiehlt, dies zu prüfen und, wenn es zweifelsfrei feststehe, daß dies nicht aus Vermessenheit geschehen sei, sondern um die Weihe durch einen Schismatiker zu vermeiden, dem Mönch einen Termin zur Diakonsweihe festzusetzen und ihn nach angemessener Zeit das Priesteramt ausüben zu lassen.

Incipit:
(Inter cetera que a nobis)

Überlieferung/Literatur

Druck: Mansi, Collectio 22 Sp. 450-451.

Reg.: JL 15739 (J 9878); IP VI,1 S. 131 Nr. 4.

Kommentar

Zur Überlieferung dieser Dekretale und den Varianten des Empfänger-Namens vgl. auch Friedberg, Canones-Sammlungen S. 144, Singer, Beiträge S. 366, Holtzmann, Kanonistische Ergänzungen zur IP /2/ S. 88 Nr. 89 (S. 70) und Deeters, Bambergensisgruppe S. 82. – Der Empfänger dieses Dekretalenbruchstücks läßt sich nicht eindeutig festlegen. Kehr schloß im Kommentar der IP das französische Morimond nicht aus, während Holtzmann das italienische Morimondo favorisierte, da die geschilderte Situation eher nach Italien als ins alexandrinische Frankreich passe. – Die Dekretale ist in der Sammlung Walther Holtzmanns als WH 587 (KI 661) verzeichnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,4,4,3 n. 1028, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e9a461ab-f98a-4ec9-b942-5b1177d5d7c8
(Abgerufen am 20.04.2024).