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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,3, Nachträge

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König Heinrich beauftragt Marschall Heinrich Testa (An. marescalcus domini regis An.) mit der Rechtsprechung in Italien (ut unicuique rationem nos faceremus Italie).

Überlieferung/Literatur

Erwähnt in dem Mandat Marschall Heinrichs, ohne Datum (Druck: Arnoldi; Faccio; Gabotto; Rocchi, Vercelli S. 364–367 Nr. 167ter, dort S. 367).

Kommentar

In dem Mandat fordert der dazu legitimierte königliche Marschall die Konsuln und Leute von Caresana auf, Ubert von Caresana, der vor ihm wegen massiver Verletzung seiner Rechte geklagt hatte, vor dem Paveser Richter Guido (sub Guidone iudice Papie) volles Recht zu gewähren. Zu dem jahrzehntelangen Rechtsstreit, besonders zu Ubertus Gaslia, Groneuer, Caresana S. 194 ff. An der endgültigen Regelung im Jahre 1195 war nach Groneuers Vermutung S. 196 ebenfalls Heinrich VI. beteiligt, ein Hinweis auf eine kaiserliche Urkunde ist dazu aber nicht belegt. Sicher hingen die Ernennung Heinrich Testas zum Legaten und die Übertragung des Richteramtes an ihn sehr eng zusammen und sind vielleicht als ein Rechtsakt zu sehen (vgl. N181 und N181). Mit dem Richteramt dürfte der päpstliche Vorwurf, Heinrich habe einem päpstlichen Anhänger die Nase abschneiden lassen (vgl. B-Schmidt, Nr. 232) in Zusammenhang stehen, vgl. HWR V Sp. 833 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI IV,3,2 n. N120, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e945d46f-f20a-4dbe-b29e-ead5e56447a8
(Abgerufen am 23.04.2024).