RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 16 - Die Zeit Ruprechts (1404-1406)

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Kg. Ruprecht an Schultheiß, Schöffen und Gemeinde von Niederdorfelden: Er hat ihnen zuvor schon geschrieben und geboten1, von den Anfechtungen und Forderungen der Bede auf zu Niederdorfelden gelegener Güter seiner und des Reichs Bürger zu Frankfurt abzusehen (den betrang und uffstozunge der bete[…] abe zu thun). Sie sollten diesen ihre Pferde, Pfänder und Früchte frei zurückgeben. Sie sollten ferner ihm und diesen wegen dieser Verletzung ihrer Gnaden und Freiheiten Besserung tun (umbe soliche bruch und ubervarunge[…] karunge und wandel zu thuon).

Sie haben dies nicht getan und sind ihm und dem Reich damit ungehorsam geworden. Deshalb fordert er hiermit und gebietet ihnen bei seiner und des Reichs Gnade strengstens (fordern wir aber an uch und gebiden uch[…] ernstlich und vestclich): Sie sollen unverzüglich mit dieser Bedrängung auf hören, denen von Frankfurt das Ihre ausfolgen, sie dieses ungehindert genießen und ihm, dem Kg., und ihnen Besserung und Entschädigung angedeihen lassen.

Originaldatierung:
[o.D.]3.
Pön:
Wenn sie dies nicht tun, so handeln sie damit schwer gegen ihn, [sind seiner und des Reichs Ungnade verfallen]aund er gedenkt, [ihnen dies nicht zu gestatten]adies nicht zu vergessen2(tedet Ir des nit so wisset daz daz swerlich wider uns were[uch swerlich in unser und des Richs ungnade verfallin]aund meynen des auch[uchdes nit zugestaden datum]agen uch nit zuvergeszen).

Überlieferung/Literatur

Ü: B ISG Frankfurt, Altbürgergüter Bd. I Regal 1062 (alt: Oglb 130 Tomus 1 actorum betr. die Alt Bürger Güter) Nr. 12 St. 2. - Entwurf.

Textkritik

  1. a Das in eckiger Klammer Gesetzte ist auch in der Vorlage durchgestrichen.

Anmerkungen

  1. 1Dep. - Zur Sache vgl. Vorregest Anm.
  2. 2Es gibt weitere, schärfere Briefe des Kg. in dem Streit um die Erhebung der Bede von Frankfurter Bürgergut zu Niederdorfelden (vgl. Nr. 48, 77f.). Wie aus dem Bestand "Altbürgergüter" des ISG Frankfurt hervorgeht hat die Stadt Frankfurt Entwürfe für die Königskanzlei hergestellt. Auch lief der Briefverkehr mit der Gegenpartei über die Stadt, wie dies bereits bei einer anderen Frankfurter Streitsache festgestellt werden konnte (vgl. URH Bd. 15 S. LIX).
  3. 3Die Datierung der Entwürfe der Königsbriefe, die sich im ISG Frankfurt finden (vgl. auch Nr. 77f.), ist schwierig. Man kann davon ausgehen, daß der Kg. von der Stadt Frankfurt in einem frühen Stadium eingeschaltet worden ist und seinerseits dann Hermann von Rodenstein mit der Beilegung des Streits beauftragte (vgl. Vorund Folgeregest).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 16 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e8e076d3-7c39-42c1-8923-18002b312f06
(Abgerufen am 28.03.2024).

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