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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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(Papst Nikolaus I. berichtet dem Fürsten von Armenien Aschot I.) über die Bestätigung des Patriarchen Ignatios von Konstantinopel im Amt und die Verurteilung des Photios auf einer (römischen) Synode (von 863) (n. 616), verweist darauf, daß die Weihen des ehemaligen Bischofs Gregor von Syrakus und dessen Anhänger (Gregorius exepiscopus Syracusorum et omnes consentanei eius) ebenso wie diejenigen des Photios nichtig seien; der Papst erwähnt die in der (armenischen) Provinz (provincia vestra) verbreitete Häresie (des Theopaschismus), verweist in diesem Zusammenhang auf das Konzil von Nikaia, die Schriften Papst Leos (I.), insbesondere dessen Brief an Erzbischof Flavianus von Konstantinopel (JK 423), den er diesem Schreiben in einer anderen griechischen Übersetzung als der von Chalkedon beifüge, bestätigt weiterhin den Eingang des Glaubensbekenntnisses, das dem rechten (römischen) Glauben entspreche (quia orthodoxam fidem nobiscum colitis) und verweist auf eine Gesandtschaft (per lationes, syllabas et apochrisiarios nostros).

Incipit:
(... et divinorum mysteriorum communionem ...)

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 12. Jh., Montecassino Arch. abb.: Ms. lat. 220 p. 233-236.

Drucke: Bibliotheca Casinensis IV 359; MG Epist. VI 451-454 n. 87; Acta Rom. Pont. (Tàutu 619 n. 321) (fragm.).

Reg.: JE 2736.

Lit.: Perels, Nikolaus 44 und 249f.; Haller, Nikolaus 19 Anm. 43, 50 Anm. 127, 84 Anm. 224; Hoffmann, Einigung der armenischen Kirche 167; Petrowicz, Fratres unitores 309; Bishop, Nicholas, 362f.; Halfter, Papsttum und die Armenier 87-110; Bougard, Petitor 330; Herbers, Ost und West 63, 66.

Kommentar

Das mitten im Kontext einsetzende Schreiben ist nur in der Cassinenser Abschrift überliefert, vgl. die angegebenen Editionen sowie Perels, Briefe I 544. Als Adressat wurde früher noch der griechische Kaiser Michael III. vermutet (Bibliotheca Casinensis, JE), jedoch ist nach Perels der Fürst der Armenier wegen des Inhaltes wahrscheinlicher, obwohl die von ihm angekündigte ausführliche Begründung dieser These nicht mehr im Druck erschienen ist. Dabei ist zu beachten, daß einige andere Stellen von Briefen Nikolaus’ I. auf Kontakte zu Armenien deuten (vgl. bereits Hergenröther, Photius I 495f.) und auch die neuere Forschung die römisch-armenischen Beziehungen allesamt auf Papst Nikolaus I. zurückführt. Ein Zusammenhang mit der Synode von Schirakavan ist denkbar, vgl. bereits Petrowicz. Anhaltspunkte für diese Zuordnungen sind im vorliegenden Brief vor allem der Theopaschismus (vgl. n. 540) sowie der Brief Leos I. (tomus Leonis), der beim Konzil von Chalkedon eine wichtige Rolle spielte, vgl. zu diesen inhaltlichen Punkten ausführlich Halfter 87-92, der das Schreiben auch in den geschichtlichen Kontext einbettet (92-100) und insbesondere die Bezüge zur Synode von Schirakavan weiter verdeutlicht. Eine vergleichbare Haltung von Byzanz gegenüber der Häresie der Theopaschiten belegen zwei Briefe des Photios, vgl. Grumel-Darrouzès, Regestes I 140f. n. 540; jedoch zeigt das vorliegende Brieffragment deutlich die römische Orientierung Armeniens, vgl. Halfter 102-107 (mit Belegen zu Aschots Rombezogenheit). Deshalb gehört das Schriftstück mittelbar in den Kampf zwischen Rom und Byzanz in dieser Zeit. Wegen der Erwähnung der Verdammungssentenz über Photios hat Perels auf das Jahr 863 datiert, Haller scheint der Brief jedoch eher zu den Schreiben n. 823, n. 824 und n. 831 aus dem Jahr 866 zu „passen". Die letztgenannte Vermutung ließe sich mit dem Hinweis stützen, daß in n. 831 an Klerus und Volk in Asien und Libyen (=Afrika) zwei Kapitel der Synode von 861 (n. 540) zum Theopaschismus beigefügt wurden. Letzte Klarheit ist zwar nicht zu erzielen, jedoch hat Halfter 108-110 eher der Ansicht Hallers zugestimmt, obwohl der nicht erhaltene Brief Aschots wohl schon 861 nach Rom gekommen sei. Insofern wird hier mit Vorbehalten Halfters Datierungsvorschlag gefolgt, wobei Fragen der Übermittlung des Schreibens offenbleiben müssen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 832, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e8786453-ee9a-4bd9-857d-98de77fb030b
(Abgerufen am 25.04.2024).