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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus (I.) exkommuniziert Gislard, den (widerrechtlichen) Inhaber des zwischen (den Flüssen) Edre, Vilaine und Samnon gelegenen Teiles der Diözese Nantes.

Empfänger:
Gislard

Überlieferung/Literatur

Erw.: Chr. Namnetense 13 (Merlet 43).

Reg.: –.

Kommentar

Zur früheren, von Bischof Actard von Nantes erwirkten päpstlichen Exkommunikation des Gislard und zur Teilung der Diözese Nantes vgl. n. 415 sowie ähnlich bereits n. 235. Anders als bei n. 415 ist im vorliegenden Fall allerdings keine Beschwerde oder Intervention Actards (vgl. n. 414) überliefert; das zur Eingrenzung der Datierung interessierende Todesdatum Gislards ist ebenfalls unbekannt, vgl. Duchesne, Fastes II 370 und Kaiser, Bischofsherrschaft 133. In n. 566 wird Gislard noch als lebend erwähnt; da Nikolaus I. dort jedoch nichts von einer Exkommunikation verlauten läßt, dürfte diese wohl später ausgesprochen worden sein, es sei denn, man wollte die päpstliche Strafe als Erfindung des antibretonischen Chr. Namnetense betrachten (vgl. auch n. 415). Aus diesen Überlegungen ergibt sich mit entsprechenden Vorbehalten die Datierung.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 576, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e6fb895c-c09d-4334-8ce6-e1ec33e5c770
(Abgerufen am 29.03.2024).