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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

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Papst Johannes (VIII.) verleiht Bischof Adalgar von Autun das Pallium.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 213.

Reg.: –.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich III2 39; Hartmann, Gesch. Italien III,2 31.

Kommentar

Nur aus n. 213 wissen wir von der Verleihung des Palliums an Adalgar, der zu diesem Zeitpunkt in Rom weilte, vgl. auch n. 179. Adalgar war zwischen 867 und 875 in der Kanzlei Karls des Kahlen tätig gewesen, ehe er zum Bischof von Autun bestellt wurde (875), vgl. dazu Kaiser, Bischofsherrschaft 96. Aufgrund der engen Verbindung von Adalgar und Kaiser Karl dem Kahlen ist die Verleihung des Palliums möglicherweise als Ausdruck des angestrebten Zusammenwirkens von Papst und Kaiser zu werten. Aufgrund der Erwähnung in n. 213 vom 16. November ist sie in die Zeit davor zu verlegen, wahrscheinlich kam Adalgar zusammen mit den päpstlichen Legaten Leo von Gabii und Petrus von Fossombrone (n. 179) etwa Mitte Oktober in Rom an, woraus sich der Terminus post quem für die Palliumverleihung ergibt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e524198e-9646-443a-9424-7fa1be2acaea
(Abgerufen am 25.04.2024).