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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,4,2

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König Heinrich billigt und bestätigt auf Bitten des Adligen Graf Rudolf von Hohenberg die inserierte Urkunde König Albrechts [I.] und alles darin Enhaltene, soweit es zu Recht und vorausschauend gewährt wurde, worin dieser seinem Onkel Graf Rudolf von Hohenberg zweihundert Mark Silbers in seinem und des Reiches Namen zusagte als Entschädigung für dessen Dorf Rendingen, das dieser Reinhard, genannt von Neuenbürg, im Tausch gegen alle Ansprüche an der Burg Neuenbürg bei Pforzheim gegeben hatte, so daß die Burg nun König und Reich uneingeschränkt gehörte; weil er aber nicht über das Geld verfügte, verpfändete Albrecht seinem Onkel das Ungeld in Rottweil in Höhe von dreißig Mark Silbers, bis er oder seine Nachfolger im Reich ihm oder seinen Erben die genannten zweihundert Mark bezahlt hätten, unter der Bedingung, daß Graf Rudolf niemandem außer Albrecht Auskunft und Rechenschaft darüber gebe, um wieviel die Einkünfte aus dem Ungeld dreißig Mark Silbers übersteigen. – Universis sacri Romani imperii fidelibus.

Originaldatierung:
dat. in Thurego, IIIO n[on Maii]

Überlieferung/Literatur

*Original (Pergament, stark beschädigt, Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden) Stuttgart, HStA, H 51 U 221 mit Rückschriften und Registraturvermerken jüngerer Hände.

Druck: -.

Regest: Günter, UB Rottweil 1 (1896) Nr. 84 mit irrigem Hinweis auf Druck bei Schmid, Monumenta Hohenbergica (1862) S. 173 Nr. 218 (dort Druck von Nr. 425).

Kommentar

Die Urkunde ist auf der linken Seite senkrecht durchgerissen und wurde Ende des 19. Jahrhunderts nicht sehr professionell repariert, indem man das linke Drittel auf Leinwand aufzog; freundliche Auskunft von Herrn Dr. Peter Rückert, HStA Stuttgart, vom 10.2.2012; Günter a.a.O. Durch die Beschädigung ist im linken Drittel viel Text verloren, darunter auch die Monatsdatierung. Diese ist jedoch von jüngeren Händen sowohl auf der Plica als auch als Rückschrift wiederholt. – Die inserierte Urkunde König Albrechts I. ist gedruckt beiGünter a.a.O. S. 30f. Nr. 77; Regest: Böhmer, Albrecht I., Nr. 590. – Neuenbürg ist oben zu Nr. 425 genauer lokalisiert.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,4,2 n. 426, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e3487da2-2799-41bd-8a6c-f8ccd237ed27
(Abgerufen am 23.04.2024).