RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 2 - Die Zeit von Philipp von Schwaben bis Richard von Cornwall (1198-1272)

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Abt Wolfram von Weißenburg an Kg. Otto IV.: Er setzt ihn davon in Kenntnis, daß die Streitsache zwischen Kl. Weißenburg und Kl. Neuburg um Patronat, Zehnten und anderes Zubehör der Kirche zu Dauendorf mit Zustimmung seines gesamten Kapitels auf Rat von Getreuen der Kirche und zum Wohl beider Kll. durch Schiedsspruch bewährter Männer beendet wurde. Sobald der Kg. dem Kl. [Neuburg] seine Zustimmung zukommen läßt, wird er den Schiedsspruch für Rechtens halten und anerkennen (quamcumque confirmationem praefato monasterio largiri vestra decreverit benignitas ratum habemus et acceptum).

Überlieferung/Literatur

Ü: B AM Straßburg, II 85 (Privilegia Neocastrensia; 17. Jh.) Bl. 124v.

D: ZGO 105 [NF 66] (1957) S. 564.(B).

R: Hessel / Krebs Nr. 773.

Kommentar

Gleichlautende Schreiben schickte Abt Wolfram an Papst Innozenz III., an das Domkapitel von Straßburg sowie an die Bff. von Speyer und Straßburg (Drucke ebenfalls in: ZGO 105 S. 563f.). Aufgrund der Bestätigungen desselben Vergleichs durch Ebf. Siegfried II. von Mainz von 1209 März 16 (Würdtwein, Nova Subsidia 10 S. 255 Nr. 2) und die päpstlichen Legaten von 1209 Juni 11 (RI 5 Nr. 9995) ist anzunehmen, daß diese ebenfalls von Abt Wolfram in derselben Sache angeschrieben wurden. – Die Datierung orientiert sich an einer bfl. Urk.; vgl. ZGO 105 S. 562. – Zum Inhalt vgl. Nr. 46 und 48.

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 2 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e2fc9240-0a4f-49b0-9332-69ed9aef3b65
(Abgerufen am 29.03.2024).

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