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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,4

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Hochrangige Zusammenkunft des Episkopats des gesamten Mittelreichs, darunter der Erzbischöfe Theutgaud von Trier, Gunthar von Köln, Hartwig von Besançon, Rotland von Arles und Tado von Mailand.

Überlieferung/Literatur

Keine direkten Nachrichten. – Zu erschließen aus einem undatierten Schreiben der genannten Metropoliten an den Episkopat im Reiche Ludwigs des Deutschen, ed. Hartmann, MGH Conc. 4, Nr. 11 S. 123 – 126, bes. S. 124 Z. 8 – 11.

Kommentar

Noorden, Hinkmar, S. 183 (vgl. jetzt auch Hartmann, a.a.O., S. 123), hatte gemutmaßt, daß die Versammlung mit der durch den Tod Karls von der Provence eingetretenen ungeklärten Nachfolgefrage, die den Episkopat des gesamten Mittelreichs anging, zusammenhängen könnte, war dabei aber auf den Widerspruch von Schrörs, Hincmar, S. 246 m. Anm. 34, gestoßen, der aus inhaltlichen Gründen (es geht in dem Schreiben um den Konflikt zwischen Hinkmar von Reims und Rothad von Soissons) eine frühere Entstehungszeit für zwingend geboten hielt. Fuhrmann, Einfluß II, S. 255f. m. Anm. 47 (vgl. ebd., S. 268f.), hat eine Datierung des Schreibens zu Anfang 863 vorgeschlagen, ohne in der Kontroverse zwischen von Noorden und Schrörs explizit Stellung zu beziehen. – Parisot, Lorraine, S. 224 Anm. 2, vermutet, daß das Schreiben abgefaßt wurde, als Ludwig II. und Lothar II. mit ihrem Gefolge im Burgundischen zusammengetroffen waren (vgl. das folgende Reg.). Zu Hartwig von Besançon und Rotland von Arles siehe schon Regg. 2508 u. 2515. – Dem hier regestierten Schreiben an die Seite zu stellen ist ein weiteres undatiertes Schreiben (ed. Hartmann, MGH Conc. 4, Nr. 13 S. 132f.), in dem die Metropoliten Theutgaud von Trier, Gunthar von Köln und Hartwig von Besançon Erzbischof Hinkmar von Reims zu einer Synode nach Metz am 15. März (863) einladen, auf der es um den von Lothar (II.) zum Bischof von Cambrai erhobenen, von Hinkmar aber abgelehnten Hilduin gehen soll, einen Bruder des Erzbischofs Gunthar von Köln. Die Synode, von der wir sonst nichts mehr hören, scheint wegen der durch den Tod Karls von der Provence eingetretenen Lage nicht zustande gekommen zu sein. Das Einladungsschreiben ist wohl noch zu dessen Lebzeiten ergangen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,4 n. 2552, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e1e6192f-19bc-4318-a3b4-986290e4c2cf
(Abgerufen am 29.03.2024).