Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Sie sehen den Datensatz 848 von insgesamt 1059.

(Erz)bischof Hinkmar von Reims (Hincmarus Remorum episcopus et vestrae paternitatis sanctissimae devotissimus famulus) berichtet Papst Nikolaus (I.) (domino sanctissimo et reverentissimo patrum patri Nicolao primae ac summae sedis apostolicae et universalis ecclesiae papae) über die nach der Unterredung König Karls (des Kahlen) mit König Ludwig (dem Deutschen) in Metz durch Erzbischof Egilo von Sens in der Pfalz Samoussy, Diözese Laon, am 20. Mai 867 (XIII. Kal. Iun. praesentis XV. indictionis) erfolgte Übergabe der päpstlichen Briefe (n. 837, n. 838; vgl. n. 840, n. 841, n. 842, n. 843); er unterwirft sich dem Papst noch vor der Heerfahrt gegen Bretonen und Normannen im Juli der laufenden Indiktion (... mense Iulio praesentis XV. indictionis contraBrittones et Nortmannos...) mit Hinweis auf die durch Egilo übermittelten päpstlichen Aufträge und unter Erwähnung von n. 838, n. 839 sowie von n. 51 und n. 137. – Hinkmar berichtet in Beantwortung von n. 838 ausführlich über die Absetzung des (Erzbischofs) Ebo von Reims und seinen eigenen Amtsantritt mit allgemeinen Nennungen von zahlreichen Personen, Orten, Konzilsbeschlüssen und Schriftstücken, insbesondere während der Pontifikate der Päpste Sergius (II.) und Leo (IV.) (n. 32, n. 51, n. 54, n. 55, n. 56, n. 57, n. 61, n. 62, n. 63, n. 283, n. 285, n. 333, n. 357, n. 837) und verweist nochmals auf das päpstliche Schreiben (n. 837). Hinkmar betont in Beantwortung von n. 838 und unter Nennung weiterer Schriftstücke (n. 283, n. 284, n. 285, n. 333), mit Insert von n. 284 und mit weiteren Erwähnungen (n. 289, n. 332, n. 333, n. 334, n. 376) bezüglich des (Erzbischofs) Wulfad (von Bourges) und dessen Kollegen die Beschlüsse des Konzils von Soissons (853) und die Entsendung der von ihm nicht signierten Konzilsakten nach Rom (vgl. n. 283, n. 298 und n. 333 und n. 791); er rechtfertigt nach Bericht über die Synode von Soissons (866) mit Erwähnung von n. 808 die vom Papst beanstandete (n. 838) fehlende Besiegelung seines Briefes (vgl. n. 820); er verweist auf den aufgrund der päpstlichen Einladung (n. 806) in Soissons anwesenden Erzbischof (Egilo von Sens), betont unter Vorbehalt des päpstlichen Urteils mit Berufung auf n. 791, n. 837, n. 838 und ein Schreiben des Papstes an Karl den Kahlen (vgl. n. 794) seine Zustimmung zur Restitution der von Ebo geweihten Kleriker; er bestreitet die Ausführung von Veränderungen am Privileg Papst Benedikts (III.) (n. 376), fügt deshalb sein früheres Schreiben (n. 609) ein, verweist auf dessen Vorlage zusammen mit dem päpstlichen Schreiben (n. 626) bei der Synode von Soissons (im Jahre 866) und zitiert aus dem Brief der Synodalteilnehmer (n. 808); er rechtfertigt sich schließlich bezüglich der Ermahnungen (n. 838) auf Beachtung der päpstlichen Rechte vor allem mit einem Hinweis auf die Teilung seiner Kirchenprovinz und Diözese und deren Lage in zwei Königreichen; er widerspricht weiterhin dem Tadel bezüglich eines zu häufigen Tragens des Palliums mit Verweisen auf seine zahlreichen Geschäfte und auf (Papst) Gregor (I.) (JE 1761).

Empfänger:
Hinkmar von Reims

Überlieferung/Literatur

Druck: MG Epist. VIII 204-217 n. 198.

Erw.: Ann. Bertiniani a. 867 (Grat 138); Flodoard von Reims, Hist. III 2 (MG SS XIII 475f., MG SS XXXVI 191-193).

Reg.: Schrörs, Hinkmar 532 n. 204; vgl. Böhmer-Mühlbacher2 n. 1462i.

Lit.: Schrörs, Hinkmar 285-287; Dümmler, Ostfränk. Reich II 68; Bouvier, Sens 265f.; Hefele-Leclercq, Hist. IV,1 413-415; Krusch, Remigius-Fälschungen 534; Perels, Nikolaus 139, 313 Anm. 3; Haller, Nikolaus 120f.; Seegrün, Erzbistum Hamburg-Fiktion 5 Anm. 17; Devisse, Hincmar II 616-625; Zimmermann, Flodoards Historiographie 209f.; Sot, Historien et son église 479 Anm. 97; Scholz, Transmigration 123f.; Herbers, Leo 347f.; Patzold, Episcopus 341f.

Kommentar

Der Brief Hinkmars rollt ausführlich verschiedene, immer noch offene Streitfragen zusammenhängend auf und basiert teilweise auf den angegebenen früheren Schreiben; vgl. hierzu auch die Kommentierung von Perels in MG Epist. VIII. Von den beiden oben angegebenen Erwähnungen ist vor allem der Auszug bei Flodoard interessant, der wohl auf einem verlorenen Brief Hinkmars basiert, obwohl Teile mit den Synodalakten von Troyes (MG Conc. IV 236f.) und dem vorliegenden Brief übereinstimmen, vgl. die Kennzeichnungen und Kommentierungen bei Stratmann in MG SS XXXVI. Weil Hinkmar einige Montate später noch unsicher blieb, ob sein Brief in Rom angekommen sei, wiederholte er seine Bemerkungen im Oktober, allerdings in kürzerer Form (n. 854). Zum Verhältnis von n. 848 und n. 854 sowie zu den Synodalschreiben von Troyes (n. 865), vgl. Perels in MG Epist. VIII 205 Anm. 1. Zum Fall der Ebo-Kleriker um Wulfad insgesamt vgl. n. 806. Der im Zusammenhang mit der Rehabilitation der Ebo-Kleriker erwähnte Papstbrief an Karl den Kahlen (vgl. MG Epist. VIII 214 Anm. 16), in dem Nikolaus die persönliche Unschuld der Betroffenen unterstrichen haben soll, ist nicht zu identifizieren; die bekannten Briefe an Karl den Kahlen (n. 812 und n. 836) enthalten keinen derartigen Passus. Das Schreiben n. 794 ist nur fragmentarisch erhalten, so daß hierin vielleicht die Unschuldsfrage thematisiert wurde oder ein entsprechendes weiteres Schreiben des Papstes angenommen werden müßte. Insgesamt enthält Hinkmars Brief zahlreiche kanonistische Anspielungen, deren Nachweise in der Edition von Perels zu verfolgen sind, vgl. auch Fuhrmann, Pseudoisidor. Fälschungen I 208f. Anm. 43. Einzelne Teile aus früheren Schreiben werden nicht nur erwähnt, sondern sogar wörtlich inseriert (z. B. aus n. 837). Andeutungsweise vermutet Hinkmar, daß andere Personen den Papst in seiner Haltung beeinflußt hätten (so MG Epist. VIII 207). Es fällt auf, daß Hinkmar den päpstlichen Vorwürfen, er habe den Text des Benediktprivilegs verändert, sehr bemüht entgegentritt und sogar einen Vergleich mit dem römischen Archivexemplar anbietet, während seine Rechtfertigung, er trage das Pallium nicht zu häufig, relativ vage bleibt, vgl. auch die umstrittenen Stücke n. 213, n. †(?) 239 und bes. n. †(?) 240. Zur vom Papst kritisierten fehlenden Besiegelung des Briefs (n. 820) vgl. n. 838. Die Datierung ergibt sich aus den verschiedenen im Brief gebotenen Zeitangaben und Sachverhalten, vgl. Perels in MG Epist. VIII (bes. 205 Anm. 1) sowie aus der expliziten Datierung der Heerfahrt gegen Bretonen und Normannen. Außerdem bieten die angeführten Ann. Bertiniani einen Hinweis, daß Hinkmar als Pilger gekleidete Kleriker Iulio mense Romam miserat, die im August in Rom einen bereits erkrankten Papst antrafen; vgl. hierzu auch n. 856.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 848, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dfe3f7b3-7319-4a67-bf3c-bb8c2da0b4f6
(Abgerufen am 23.04.2024).