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RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 10 - Die Zeit Karls IV. (1372-1378)

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Ks. Karl an die Bürgermeister, den Rat und die Bürger der Stadt Straßburg: Er ist zusammen mit den Kurfürsten und anderen Fürsten, Gff, Freien, Städten und Reichsuntertanen wegen des Frevels, den Hzg. Wilhelm von Jülich und seine Anhänger an Hzg. Wenzel von Luxemburg, Brabant und Limburg, dem Bruder des Ks., sowie gegen Ks. und Reich begingen (vmb sulchen freuel den herczog Wilhelm […] vnd seine volgern […] wider vns vnd das heilige Romische Reiche begangen haben), zu dem Entschluss gekommen (genczlichen zu rate wurden), mit notwendiger Reichsmacht gegen Hzg. Wilhelm zu ziehen und zur Ehre von Ks. und Reich diesen Frevel zu bestrafen (mit solicher macht desselben Romschen Reiche, der wir dorzu bedurffen, zu zihen vnd sulchen begangenen freuel vns vnd dem Reiche zu eren zu straffen). Deshalb ermahnt er die Adressaten (manen wir euch) bei ihren Treueiden und Gelübden und in Übereinstimmung mit ihrer Verpf lichtung gegen Ks. und Reich, unverzüglich, wie er das von ihnen auch glaubt, Vorbereitungen für die Heerfahrt zu treffen, sich mit ganzer Macht am Sonntag, den 27. Juni, bei Sinzig (zu Synczge des nehsten suntags nach sant Johanns tage des taufers der schirest kumpt) oder wo auch immer der Ks. sie hinbestellen wird, bei ihm in Feld einzufinden und bis zur Erledigung der Sache zu bleiben.

Originaldatierung:
Geben zu mencze an dem dinstage nach gots leichnams tage, r. 26, i. 18.

Überlieferung/Literatur

Ü: A AM Straßburg, AA 77 Nr. 75. - Siegel rücks. aufgedrückt. - Außenadresse (rücks.): Den […] burgermeistern, dem […] rate und den […] burgern gemeinlich der stat zu Strazzburg unsern vnd des reichs lieben getrewen.

D: UB Straßburg 5 S. 784 Nr. 1017.

R: RI 8 Nr. 5055.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 10 n. 34, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/deb1e947-df0d-451f-ade7-f7efc15f8f18
(Abgerufen am 24.04.2024).

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