Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,3

Sie sehen den Datensatz 286 von insgesamt 727.

Papst Johannes (VIII.) berichtet dem (dux) Lambert (I. von Spoleto) (Lamberto glorioso comiti) über ein nach seiner Rückkehr in die Stadt Rom einberufenes Konzil, weist die Forderung Lamberts nach Geiseln aus dem römischen Adel zur Treuesicherung gegen den Kaiser zurück mit dem Hinweis, der Kaiser (Karl der Kahle) habe dies wohl kaum angeordnet, und befiehlt ihm, zunächst nicht nach Rom zu kommen

Originaldatierung:
Data XII kalendas novembris indictione XI.
Incipit:
Remeantibus nobis Deo preduce Romam ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: –.

Kop.: 11. Jh., Rom Arch. Vat.: Reg. Vat. I fol. 29v; 16. Jh., Rom Arch. Vat.: Arm. XXXI, t. 1 fol. 53r.

Drucke: Carafa, Epist. III 338 n. 61; Conc. coll. reg. XXIV 77; Labbe-Cossart, Conc. IX 48; Mansi, Coll. XVII 51; Migne, PL CXXVI 742; MG Epist. VII 56f. n. 63.

Reg.: J 2340; JE 3112; IP IV 2f. n. 6.

Lit.: Gregorovius, Gesch. Rom I 554; Dümmler, Ostfränk. Reich III2 66; Hartmann, Gesch. Italiens III,2 50; Arnaldi, Papato 45; Monticolo, Fränk. Fürstentitel 321; Hlawitschka, Widonen 69f. (ND 204f.); Arnaldi, Chiesa romana 131-133; Arnold, Johannes 113f.

Kommentar

Der nur in der Registerüberlieferung (vgl. zu den Hss. Caspar, Register Johanns 85-99 und Lohrmann, Register Johannes 5-156) erhaltene Brief gibt auch mit seinen Formulierungen Aufschluß über das Verhältnis zwischen Johannes, Karl dem Kahlen und Lambert. Das im Brief genannte Konzil ist anderweitig nicht belegt (nicht bei Werminghoff, Synoden), so daß auch keine weiteren Verhandlungsgegenstände benannt werden können und unsicher ist, ob es überhaupt stattfand. Ein Brief Lamberts mit der Forderung nach Geiseln ist nicht überliefert; zur Einordnung in den politischen Zusammenhang vgl. Hlawitschka mit Hinweis darauf, daß Lambert sich zu dieser Zeit bereits zu Karlmann hin orientierte. Zur Titulatur Lamberts als comes vgl. Brunner. Aus dem Brief ist allerdings auch indirekt ableitbar, daß der Papst noch nicht vom Tod Karls des Kahlen informiert war. Das Schreiben ist in der Registerüberlieferung das erste der 11. Indiktion (und kann nicht mit Gregorovius noch ins Jahr 876 gelegt werden, vgl. bereits Dümmler); zu den Registrierabschnitten vgl. auch Lohrmann, Register Johannes 180.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,3 n. 286, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/de730f1b-7451-4da0-95c5-deb66a371472
(Abgerufen am 16.04.2024).