RIplus | Urkundenregesten Hofgericht 8 - Die Zeit Karls IV. (1360-1364)

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Ks. Karl an Meister und Rat zu Straßburg: Er übermittelt seinen Dank für ihre angekündigten Dienste, und in Anbetracht ihrer Botschaft, derzufolge sie ihm mit ihrem Kriegsvolk so dienen wollen, daß es ihnen zur Ehre gereicht, ersucht er sie (bietten und manen wir ewer trewe), einen ihrer auch dem ksl. Rat angehörenden Ratsherren mit diesem Volk zu ihm zu entsenden, damit er dem Ks. für den Fall von Verhandlungen zwischen diesem und seinen Feinden namens der Adressaten raten und diesen vom jeweiligen Stand der Dinge Kenntnis geben kann. Dies soll den Adressaten ermöglichen, dem gen. Ratsherren gemäß ihrem Erbieten heimlich mitzuteilen, wodurch Nutzen und Ehre von Ks. und Reich gefördert werden können.

Originaldatierung:
Geben zu Sultzbach an sant Laurencien abent, r. 15, r. Böhm. 14, i. 6.
Kanzleivermerke:
Per dominum magistrum curie Conradus de Gysinheim.

Überlieferung/Literatur

Ü: A StadtA (AM) Straßburg (Strasbourg), AA 77/39 – Pap., als Verschluß rücks. aufg. Sg. stark beschädigt, Außenadresse.

D: UB Straßburg 5, S. 435f. Nr. 520.

R: RI 8 Nr. 3263.

Kommentar

Vgl. den zwei Tage später ausgefertigten Brief des Abtes Lampert von Gengenbach an Bf. Johann von Straßburg (Nr. 49), in dem immer noch Zweifel an der Loyalität der Straßburger gegenüber dem Ks. geäußert werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RIplus URH 8 n. 47, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ddacb332-dc15-4ccd-a7c8-1d8b2a946d77
(Abgerufen am 20.04.2024).

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