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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus (I.) bekräftigt (fideliter confirmat et catholice decernit) (gegenüber Bischof Prudentius von Troyes) die Lehre von der Gnade Gottes, der doppelten Prädestination und des für alle Gläubigen vergossenen Blutes Christi.

Empfänger:
Bischof Prudentius von Troyes

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Bertiniani a. 859 (Grat 82); Brief Hinkmars von Reims an Egilo von Sens von 866 Sept. (MG Epist. VIII 196 n. 187).

Reg.: J *2019; JE *2680.

Lit.: Freystedt, Prädestinationsstreit 124-126; Perels, Nikolaus 257 Anm. 2; Vielhaber, Gottschalk 27; McKeon, Councils Savonnières and Tusey 105; Rubellin, Pape 215; Weitzel, Gottschalk 224.

Kommentar

Die Notiz der noch in diesem Teil von Prudentius verfaßten Annalen von St. Bertin (weshalb man ihn auch als Adressaten des Schreibens vermuten kann), die Hinkmar wörtlich in seinen Brief inseriert, ist in der Forschung umstritten. Der Reimser Erzbischof bemerkte, quod per alium non audivimus nec alibi legimus. Vielleicht hierdurch beeinflußt findet sich in der Hs. C der Annalen eine Randnotiz: [Adscriptum erat ad marginem eadem manu:] Hic Prudentius episcopus de Nicolao scripsit quod ut fieret voluit; sed quia factum fuerit, verum non dixit. Deshalb haben in jüngerer Zeit beispielsweise McKeon sowie Rubellin an der Verläßlichkeit der Notiz gezweifelt, während Vielhaber und Weitzel von der Echtheit ausgehen, vor allem weil sie in den Jahren 859-860 keinen Fälschungsanlaß sahen. Die Ansicht Freystedts, Nikolaus habe sich allenfalls „privatim" zum Problem geäußert, fordert privaten Entscheidungsraum, den es in solchen Fragen für einen Papst in dieser Zeit wohl kaum gegeben hat, und setzt eine für das frühere Mittelalter problematische Trennung von „öffentlich" und „privat" voraus. Berücksichtigen muß man zudem die unterschiedlichen Positionen des Prudentius und Hinkmars in der Auseinandersetzung; vgl. auch die Notizen zu verschiedenen Schreiben Hinkmars an den Papst (n. 610, n. 653 und n. 692) sowie die Appellation Gottschalks von Orbais 866 (n. 799). Allgemein zum Prädestina-tionsstreit im Karolingerreich und zu den verschiedenen vertretenen Positionen vgl. Weitzel mit weiterer Literatur; zum biographischen Hintergrund Gottschalks von Orbais, der in den 30er bzw. 40er Jahren wohl auch in Rom und Oberitalien war, vgl. Vielhaber 19-21; zu den synodalen Entscheidungen zusammenfassend Hartmann, Synoden 261-266. Die Ann. Bertiniani berichten über die päpstliche Bekräftigung der Glaubenslehren am Ende der Jahresnotiz, im Anschluß an die Gebietsübertragungen Lothars II. an Ludwig II., die mutmaßlich im Oktober stattfanden (vgl. Böhmer-Zielinski n. 179). Deshalb ist wohl auf die beiden letzten Monate des Jahres 859 zu datieren.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 504, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/db125b8d-5381-4348-a79b-ce14ebd72ea5
(Abgerufen am 19.04.2024).