Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Sie sehen den Datensatz 578 von insgesamt 1059.

Die Könige Ludwig (der Deutsche) und Lothar (II.) (Hluduwicus et Hlotharius divina praeveniente gratia reges) informieren Papst Nikolaus (I.) (domino vere beatissimo ac sanctissimo totiusque sanctae Dei ecclesiae ... pontifici et universali papae Nicolao) über ihre erfolgreiche Heidenabwehr, über die Streitigkeiten in den vergangenen Jahren, die gemeinsam mit (König) Karl (dem Kahlen) (Carolus maior) und den Großen der Reiche (primates regnorum nostrorum) (in Koblenz) beigelegt worden seien, über die Versuche Karls (des Kahlen), sich eines fremden Reiches (der Provence) zu bemächtigen; deshalb sei ein persönlicher Rombesuch zum jetzigen Zeitpunkt bedauerlicherweise unmöglich; sie erbitten dafür das Kommen des Papstes, der nach dem Vorbild seiner Vorgänger durch apostolische Strenge und kirchliche Gebote die Unruhestifter unterwerfen solle, und bekräftigen anschließend bis zu einer momentan nicht möglichen eigenen persönlichen oder durch Boten erfolgenden Berichterstattung beim Papst ihren früheren, durch den Grafen Liutfred (im Sundgau) übersandten Bericht (n. 533). – Die (in Mainz) anwesenden Bischöfe verwenden sich aus Zeitgründen in einer Nachschrift (pro parvissimo temporis articulo episcopi praesentes epistolam dominorum nostrorum gloriosissimorum regum nostris litteris persequi non potuimus) beim Papst für König Ludwig (den Deutschen) (... Hludowico maiori...) und König Lothar (II.) (... Hlotharium...).

Überlieferung/Literatur

Druck: MG Epist. VI 212-214 n. 3.

Reg.: Böhmer-Mühlbacher n. 1262; Böhmer-Mühlbacher2 n. 1297; Böhmer-Will, Reg. 72 n. 4.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich II 34f.; Parisot, Lorraine 197f.; Mühlbacher, Geschichte 513; Perels, Nikolaus 69f.; Haller, Nikolaus 11, 14; Staubach, Herrscherbild 178-180; Goetz, Auctoritas et Dilectio 33, 43; Anton, Synoden 104, 108 Anm. 80, 114f.; Georgi, Erzbischof Gunthar 13 Anm. 55; Heidecker, Kerk, huwelijk en politieke macht 166.

Kommentar

Der Brief ähnelt n. 533 in stilistischer Hinsicht, so daß eine Abfassung in der lotharingischen Kanzlei möglich ist, vgl. Böhmer-Mühlbacher2 n. 1297; er richtet sich offensichtlich vor allem gegen König Karl den Kahlen. Staubach postulierte hierbei eine zentrale Rolle des Adventius von Metz, und sieht diesen sogar als Verfasser des Schreibens, dies hat jedoch Anton 114 Anm. 114 abgelehnt. Für sich gewonnen hatte König Lothar II. seinen Onkel Ludwig den Deutschen wohl durch eine später nicht gehaltene Zusage, diesen im Kampf gegen die Wenden zu unterstützen, vgl. Böhmer-Mühlbacher2 n. 1296b. Neben Karl dem Kahlen verurteilten die Verfasser auch dessen Komplizen, die jedoch nicht namentlich genannt werden; sicherlich zählten hierzu Adalhard und Abt Hucbert von Saint-Maurice, vgl. Dümmler. Zum Einfall Karls des Kahlen in das Reich der Provence vgl. Ann. Bertiniani a. 861 (Grat 87). – In der Nachschrift der Bischöfe, in der Lothar II. aufgrund seines Wirkens als Kirchenschützer wie schon in n. 533 und n. 534 als besonders geeignet für das Königtum dargestellt werden soll (vgl. hierzu Anton 114f.), wird eigens entschuldigend darauf hingewiesen, daß nicht nur die Zeit zu einer eigenen Notiz fehle, sondern daß nicht wie von alters her üblich Papyrus, sondern Pergament als Beschreibstoff verwendet werde, vgl. hierzu Bresslau, Urkundenlehre II 489f. Die Bezeichnung Hluduwicus maior bezieht Perels in MG Epist. VI 214 Anm. 1 auf Kaiser Ludwig II., jedoch kennzeichnet der Zusatz maior auch häufig Ludwig den Deutschen, vgl. Dümmler. – Eine päpstliche Antwort auf die Bitte der Könige um persönliches Eingreifen ist nicht überliefert, möglicherweise verweist die Weigerung König Karls des Kahlen, mit Lothar II. Gemeinschaft zu pflegen, auf ein Papstschreiben, vgl. die Capitula der Zusammenkunft von Savonnières am 3. November 862 (MG Capit. II 161) und Haller 14. Der Brief der beiden Könige kam wohl auf Betreiben Lothars II. nach der Zusammenkunft im Sommer 862 in Mainz (Böhmer-Mühlbacher2 n. 1296b) zustande (zu einer möglichen Abfassung schon um die Jahreswende 861/862 im Anschluß an ein um diese Zeit stattgefundenes Treffen der beiden Könige vgl. Georgi 9f. sowie bereits Staubach 178 und diesem folgend Anton sowie Heidecker).

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Julian Krenz, eingereicht am 12.01.2019.

Es sei nur eine kurze Randnotiz erlaubt, dass Anton in seinem Aufsatz, wie oben postuliert, keineswegs die Verfasserschaft des Adventius ablehnt. Die erwähnte S. 114 Anm. 114 steht mit dem Schreiben Lothars und Ludwigs in keinem Zusammenhang.

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 578, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/da03ab6c-e27a-4428-ad45-7f3010da99b5
(Abgerufen am 16.04.2024).