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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Nikolaus (I.) verweigert die Annahme der Rechtfertigungsschrift des abgesetzten Erzbischofs Gunther von Köln (n. 684), die daraufhin von Gunthers Bruder, dem Kleriker Hilduin, nach gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen ein Wächter getötet wird, auf das Petersgrab geworfen wird.

Empfänger:
Gunther von Köln

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Bertiniani a. 864 (Grat 111).

Reg.: Böhmer-Mühlbacher2 n. 1222i; vgl. Goerz, Mittelrhein. Reg. 184 n. 650; Böhmer-Zielinski n. 215 und n. 218.

Lit.: Dümmler, Ostfränk. Reich II 74; Haller, Nikolaus 47f.; Prinz, Klerus und Krieg 116; Hartmann, Synoden 283; Scholz, Politik 193.

Kommentar

Dümmler und Prinz identifizieren Gunthers Bruder Hilduin mit dem ebenfalls seines Amtes enthobenen Bischof von Cambrai (vgl. n. 632), dessen Weihe Hinkmar von Reims verhindert hatte. Die gewaltsame Niederlegung der Rechtfertigungsschrift erfolgte im Auftrag Gunthers, der sich während des Geschehens noch in Rom aufhielt und wohl erst anschließend nach Köln zurückkehrte. Nach Ausweis der Ann. Bertiniani (Grat 111) sowie der Ann. Xantenses a. 865 (MG SS rer. G. [12] 22) zelebrierte er in Köln am Gründonnerstag, dem 30. März 864, trotz seiner Amtsenthebung widerrechtlich eine Messe. Die Geschehnisse sind somit etwa auf Anfang März 864 zu datieren.

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 695, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d83256c5-6306-45f6-bd20-627e86d94dfa
(Abgerufen am 25.04.2024).